UPDATE aus der HG1 inkl. COVID Risikogruppenverlängerung

Update 25.5.2021

Liebe Alle!

Das Bundesministerium für Arbeit hat sehr kurzfristig doch noch einmal die Freistellung für Risikogruppen per Verordnung mit Kundmachung des 21.05.2021 verlängert.

D.h. Mitarbeiter*innen, die ein COVID-19-Risikoattest haben, müssen mit 1.7.2021 wieder ihren Dienst antreten. Die Dienststellen sind angehalten die betroffenen Kolleg*innen davon zu informieren und die dienstlichen Rahmenbedingungen bzw. die Möglichkeit der Art der Einsetzbarkeit zu klären, um eine weitestgehend sichere Rückkehr in den Dienstbetrieb zu ermöglichen. Grundimmunisierte Mitarbeiter*innen können den Dienst bereits vor Ablauf der Freistellung am 30.06.2021 antreten.  

Danke für Euren unermüdlichen Einsatz!

Bitte bleibt weiterhin gesund und alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen

Margit Pollak

Vorsitzender-Stellvertreterin der HG 1


Update 29.3.2021

Liebe Alle!

Auch wenn wir uns alle endlich ein Ende dieser Pandemie wünschen, darf ich an die Worte des interimistischen Leiters der MA 15, Mag. Dr. Jochen Haidvogel im Rahmen unseres Hauptausschusses und Hauptgruppenausschusses vom 12.3.2021 erinnern, nämlich dass uns die massiv aggressivere britische Mutation des CORONA-Virus mittlerweile die größten Probleme bereitet, da sie in Wien für mehr als 85% aller Ansteckungen verantwortlich ist.

Aus diesem Grunde erlaube ich mir die mit uns sozialpartnerschaftlich vereinbarten, wesentlichen und unabdingbar notwendigen Punkte zusammenzufassen:

  • Erweiterung der FFP2-Maskenpflicht:
    • Es gilt verpflichtend in allen Räumlichkeiten des Magistrats der Stadt Wien, wenn sich mehr als eine Person in der Räumlichkeit befindet, FFP2 Maskenpflicht. (gilt auch trotz z.B. bereits errichteter Trennwände oder Schutzeinrichtungen und nicht nur bei KundInnenverkehr).
       
  • Pädagogische Arbeit mit Kindern:
    • Es gelten weiterhin die Regelungen der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (= derzeit keine FFP2 Maskenpflicht) bzw. die spezifischen Vorgaben des Bundesministers für Bildung.
       
  • Verpflichtende Pausen bei Maskenpflicht:
    • Nach 3 Stunden ununterbrochenem Maskentragen ist eine Maskenpause für mindestens 10 Minuten zu ermöglichen.
       
  • Schwangere Mitarbeiterinnen dürfen keine FFP2-Maske tragen:
    • Das Tragen einer FFP2-Maske ist für schwangere Frauen nicht zulässig. Wenn Home-Office nicht möglich ist und sie ohne FFP2-Masken nicht eingesetzt werden können, sind sie bereits ab Meldung der Schwangerschaft freizustellen.
       
  • Anwesenheit am Dienstort, Home-Office:
    • Der medizinische Krisenstab der Stadt Wien hat sich in der Sitzung vom 25. März 2021 wiederholt dafür ausgesprochen, dass die Nutzung von Home-Office deutlich verstärkt werden soll, um die epidemiologische Lage zu stabilisieren und den rasanten Anstieg der Fallzahl einzudämmen. Die Führungskräfte sind daher aufgefordert diese Vorgabe im Magistrat der Stadt Wien zu unterstützen und umzusetzen. Die Anwesenheit in den Dienststellen ist auf jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beschränken, deren Anwesenheit für die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs unbedingt und unverzichtbar erforderlich ist.
       
  • Lehrlinge 
  • 2 x wöchentliche Testungen
    • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Anwesenheit vor Ort dringend erforderlich ist, haben wöchentlich zwei Mal einen PCR-Gurgeltest mittels Testkit (ausgegeben durch die Dienststelle) durchzuführen. Alternativ ist das Aufsuchen einer öffentlichen Teststraße möglich. Dies minimiert das Risiko einer Ansteckung während der Dienstzeit.
       
  • Parteienverkehr
    • Zum Parteienverkehr wird empfohlen, unter Einhaltung der Präventivmaßnahmen den Appell zu verstärken, die Behörde ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung und nur für jene Fälle aufzusuchen, in denen (unaufschiebbare) Anliegen nicht telefonisch, elektronisch oder postalisch abgewickelt werden können.
       
  • COVID-19-Risikogruppe:
    • Freistellung von Bediensteten mit COVID-19-Risiko-Attest wurde bis zum Ablauf des 31. Mai 2021 verlängert.
    • Das Ziel der Dienstgeberin ist die derzeit freigestellten Personen möglichst rasch wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren. Alle freigestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden von den Dienststellen kontaktiert. Im Rahmen der Kontaktaufnahme sollen ebenso konkrete Vereinbarungen zum Abbau bestehender Resturlaube getroffen werden.
       
  • Umgang mit bereits genehmigten Erholungsurlauben
    • Bereits genehmigte Erholungsurlaube in den Osterferien sind anzutreten.
       
  • Instahelp – Helpline zur psychologischen Online-Beratung
    • Angesichts der schwierigen und für viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oftmals auch persönlich sehr herausfordernden Zeiten, stehenMitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Wien seit April 2020 die anonyme psychologische Online-Beratung „Instahelp“ beratend zur Seite. Es können drei Beratungseinheiten durch die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter kostenlos in Anspruch genommen werden. Nähere Informationen unter coronainfo-intern.

Daher darf ich die Bitte des Herrn Bürgermeisters Dr. Michael Ludwig nochmals unterstützen indem er sagt: „Gehen wir gemeinsam und miteinander nochmals den notwendigen Weg, um die dritte Welle zu brechen. Reduzieren wir drastisch physische Kontakte, achten wir auf die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen wie das Tragen der FFP2-Maske und halten wir Abstand.“

Bitte achtet auf Euch und Eure Lieben und bleibt gesund!

Mit lieben Grüßen
Manfred Obermüller

Vorsitzender derHauptgruppe 1


Update 5.2.2021

Liebe Alle!

Aus welchen Gründen auch immer die bundespolitische Corona-Kommission die Ampel für Wien auf „Orange“ gesetzt hat, verstehen kann dies, egal ob gerechtfertigt oder nicht, wohl kaum jemand mehr. Laufend wird notwendigerweise an unsere Eigenverantwortung appelliert, das verpflichtende Tragen einer FFP-2 Maske vorgeschrieben, offen darüber diskutiert, ob man ein ganzes Bundesland (Tirol) unter Quarantäne/Isolation stellt und dies alles wissend, lockert man Wien durch Ampelumstellung auf „Orange“, trotz nach wie vor mutierendem Virus.

Unsere Dienstgeberin denkt hier Gott sei Dank anders und stellt die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter absolut in den Vordergrund. Folgende wesentliche und weiterhin gültige Maßnahmen konnten bis auf Weiteres vereinbart werden:

  • Aufrechterhaltung der bisherigen strengen Schutzmaßnahmen zum Schutz aller Kolleginnen und Kollegen
  • Weitestgehende Beibehaltung von Home-Office (bis zu 100 % der Normalarbeitszeit)
  • Beibehaltung der getroffenen Maßnahmen im KundInnenverkehr (Parteienverkehr) (wie z.B. Onlineanträge, Ordnerdienste, Terminvereinbarung nur wenn unbedingt notwendig, …)

Danke an die Verantwortlichen für diese raschen Klarstellungen

Die nächsten Wochen werden entscheidend sein. Jeder von uns kann einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Krise leisten, indem wir uns trotz Lockerungen im Handel oder den körpernahen Dienstleistern nicht dazu verleiten lassen, unvorsichtig oder nachlässig zu werden.

Alles Gute, passt auf Euch auf und bitte bleibt gesund.

Ein kleiner Tipp am Rande: Home-Office schützt mangels Anwesenheit im Büro am Besten vor Ansteckung! Ich gehe davon aus, dass diese wertvolle, wirksame und von der Dienstgeberin forcierte Schutzmaßnahme intensiv genutzt wird. Bitte fordert es in jedem Fall ein!

Mit lieben Grüßen
Manfred Obermüller
Vorsitzender der Hauptgruppe


Update 22.1.2021

Liebe Alle!

Die 3. COVID-19 Notmaßnahmenverordnung wurde heute seitens der Dienstgeberin als Personalinformation ausgesandt. Es zeigt sich wieder mal, wie schwierig es derzeit ist, die bundespolitischen Verordnungen in einen für alle verständlichen Text zu verpacken. Die aktuellen Erläuterungen findet Ihr wie immer unter FAQ der Stadt WienAchtung, die FAQ‘s werden laufend aktualisiert. Es empfiehlt sich daher immer wieder im Intranet der Stadt Wien nachzusehen!

Was sind die wesentlichen Punkte:

FFP2-Maskenpflicht

  • Vorweg besteht einmal die grundsätzliche Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske in öffentlichen Bereichen.
  • Vor allem in allen öffentlichen Bereichen, in den Gangbereichen, in Besprechungszimmern, in Sanitärräumen, in Teeküchen und Sozialräumen, in Aufzügen, usw.
  • In Einzelbüros besteht keine Maskenpflicht! (siehe FAQ Seite 27 Pkt. 20p)
  • Ebenso ist der 2m Abstand verpflichtend einzuhalten.  
  • Maskenpausen sind vorgesehen (10 min nach 3 Stunden)
  • Die FFP2-Masken werden allen Kolleginnen und Kollegen seitens der Dienstgeberin zur Verfügung gestellt.

Berufsgruppentest

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Parteienverkehr (KundInnenkontakt) müssen alle 7 Tage einen Nachweis über einen negativen Antigen-Test auf SARS-CoV-2 oder einen negativen molekularbiologischen Test auf SARS-CoV-2 erbringen
  • Testmethode PCR-Gurgeltest mittels Testkit (Selbständig zu Hause oder am Dienstort) bzw. auch in den Teststraßen möglich
  • Tests werden dann in der Dienststelle abgeholt und Ergebnis erfolgt am nächsten Tag

Ich erlaube mir hier nochmals darauf hinzuweisen, dass der Gesundheitsschutz der Kolleginnen und Kollegen absolute Priorität hat.

  • Ich fordere alle Dienststellenleiter und –leiterinnnen, die Home-Office aus nicht nachvollziehbaren Gründen noch immer verhindern, nachdrücklich auf, SOFORT Mobiles Arbeiten (Home-Office) zu ermöglichen, sowie es laut beiliegendem Schreiben auch seitens der MD-PR empfohlen wird.
  • Im Sinne einer Vermeidung der Verbreitung der COVID-19 Mutation soll sich ausnahmslos nur die unbedingt erforderliche Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Dienststelle befinden bzw. sollten sich die Teams ohne Durchmischung abwechseln!  
  • Sollte es in Dienststellen nach wie vor nicht nachvollziehbare Probleme bei der Ermöglichung für „Mobiles Arbeiten“ geben, ersuche ich Euch um Bekanntgabe, damit ich persönlich diese Bereiche an Herrn Magistratsdirektor weitermelden kann!

Ich wünsche uns allen viel Kraft und Energie für die nächsten Wochen. Bitte bleibt gesund und tragt vorbildhaft Eure FFP2-Masken. Gemeinsam schaffen wir auch noch die nächsten schwierigen Wochen.

Mit lieben Grüßen
Manfred Obermüller
Vorsitzender der Hauptgruppe 1


Update 18.1.2021

Liebe Alle!

Die nächsten Wochen werden entscheidend sein, wie sich die Situation bezüglich COVID-19 ab Sommer 2021 darstellen wird. Der Schutz unserer Kolleginnen und Kollegen hat natürlich absolute Priorität und es sind auch dienstlich Maßnahmen zu treffen, die eine weitere Verbreitung der Pandemie so weit als möglich verhindern sollen. (siehe beiliegende Aussendung der Dienstgeberin vom 16.1.2021). Folgende Maßnahmen wurden sozialpartnerschaftlich vereinbart:

Mobiles Arbeiten (Home-Office), Freistellungen und Lehrlinge

  • Gemeinsam mit der Dienstgeberin wurde daher vereinbart, dass das „Mobile Arbeiten“ (Home-Office) soweit als möglich bis zu 100% ausgeweitet werden soll. Unbedingt dienstlich notwendige Anwesenheit ist so zu gestalten, dass möglichst keine gemeinsamen Aufenthalte in der Dienststelle stattfinden.
  • Anordnung zu „Mobilen Arbeiten“ (Home-Office) kann im Einvernehmen mit der örtlichen Personalvertretung, ausnahmsweise aufgrund der besonders kritischen Situation, auch einseitig erfolgen. Bitte unterstützt als örtliche Personalvertretung die Dienstgeberin bei der „Anordnung von Home-Office“ im Hinblick auf die außerordentlich prekäre Situation. Die Gesundheit unserer Kolleginnen und Kollegen hat oberste Priorität!
  • Bei Bediensteten, für die „Mobiles Arbeiten“ (Home-Office) nicht möglich ist, kann auf die Dienstleistung bis auf Widerruf verzichtet werden. Die Kolleginnen und Kollegen müssen aber jederzeit erreichbar sein, um im Bedarfsfall in den Dienst gestellt werden zu können. Die persönlichen Kontaktdaten sind für diesen Ausnahmefall in der Dienststelle bekanntzugeben.
  • Hinsichtlich Lehrlingsausbildung siehe beiliegendes Präventionskonzept der Stadt Wien

Berufsgruppentestungen

  • Auf Bundesebene wurden Rahmenbedingungen für Berufsgruppentestungen geschaffen.
  • In der Stadt Wien werden derzeit die diesbezüglichen Verordnungen und konkreten Regelungen zur Umsetzung geschaffen. Wir werden umgehend darüber informieren.

Liebe Alle, es ist mir durchaus bewusst, wie schwierig es derzeit ist, aber wir haben es bisher hervorragend geschafft und werden auch noch diese Ausnahmesituation bestmöglich meistern.

Hinsichtlich „Home-Office“ ersuche ich Euch um Bekanntgabe, falls es Schwierigkeiten bei der Umsetzung in den Dienststellen gibt. Eine gesonderte Umfrage an die Dienststellenausschussvorsitzenden werde ich noch heute veranlassen. Ich bin aber davon überzeugt, dass nunmehr auch die letzte Führungskraft, die sich bisher gegen „Mobiles Arbeiten“ ausgesprochen hat, verstanden hat, dass es nunmehr dringend notwendig ist.

Bitte bleibt stark und vorbildhaft für unsere Kolleginnen und Kollegen, tragt eure MNS-Masken und vor allem bitte bleibt gesund!

Mit lieben Grüßen
Manfred Obermüller
Vorsitzender der Hauptgruppe 1


Update 17.12.2020

Liebe Alle !

Ich hoffe Ihr und Eure Lieben seid alle gesund. Weihnachtsstimmung mag bei mir derzeit nicht so richtig aufkommen. Die Bundesregierung trägt wieder einmal Ihren Teil dazu bei, dass dies nicht besser werden wird.Mit heute, 17. Dezember 2020 tritt die 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung in Kraft. Die nach wie vor hohen Infektionszahlen bilden unter anderem die Grundlage für die weiterhin aufrechten nächtlichen Ausgangsbeschränkungen und diversen Betretungsverbote. Aus derzeitiger Sicht tritt diese Verordnung mit Ablauf des 26.12.2020 außer Kraft. Ich persönlich denke aber, dass uns zumindest Teile davon noch viel länger begleiten werden. Also stellen wir uns darauf ein.

Was aber ändert sich für uns, als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter des Magistrats?

Verschärfung der Schutzmaßnahmen an Arbeitsorten (Dienstort)

  • Abstandspflicht
  • Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes im Büro, wenn nicht ein physischer Kontakt zu anderen Personen ausgeschlossen ist oder das Infektionsrisiko durch sonstige geeignete Schutzvorkehrungen minimiert werden kann.
  • Ein physischer Kontakt zu anderen Personen ist insbesondere dann ausgeschlossen, wenn die Arbeitsverrichtung in einem Einzelbüro erfolgt.
  • Sobald sich aber mehrere Personen ein Büro teilen oder aber etwa die Arbeitsverrichtung in einem Großraumbüro erfolgt, ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen, sofern nicht durch geeignete Schutzvorrichtungen das Infektionsrisiko minimiert werden kann.
  • Als geeignete Schutzmaßnahmen (technische Schutzmaßnahmen) sind  z.B. die Errichtung von Plexiglaswänden oder Trennwänden zu verstehen.

Parteienverkehr

  • Der Parteienverkehr soll weiterhin hauptsächlich elektronisch/postalisch/telefonisch bzw. im unumgänglichen Ausmaß (nach vorheriger Terminvereinbarung) physisch aufrecht erhalten werden.

Verbrauch von Erholungsurlaub

  • Die kommenden Wochen können auch vermehrt zum Verbrauch von Erholungsurlaub genutzt werden. Darüber hinaus steht Ihnen bis 31. März 2021 auch die einseitige Urlaubsfestsetzung zur Verfügung.

Mobiles Arbeiten

  • Aus Gesundheitsschutzgründen ist der Gebrauch von Mobilen Arbeiten (vulgo Home-Office) allen Bediensteten – sofern möglich und sinnvoll – bis zu einem Ausmaß von 100 % der Normalarbeitszeit zu ermöglichen. Die Vereinbarung zwischen Dienstgeberin und Bediensteten ist herzustellen.

In diesem Zusammenhang ist es mir besonders wichtig zu betonen, dass manche Dienststellenleiterinnen und  Dienststellenleiter von Ihrer Blockadehaltung gegen Mobiles Arbeiten Abstand nehmen sollen. Es geht hier mittlerweile unter anderem auch um eine Maßnahme, die die Gesundheitsgefährdung und Ansteckung bzw. Erkrankung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verhindern kann. Mobiles Arbeiten ist daher dort wo es möglich und sinnvoll ist auch als etwas zu werten, das unter die Fürsorge- und Sorgfaltspflicht der Dienstgeberin fällt! Immerhin haben wir im Gegensatz zur Privatwirtschaft eine diesbezügliche sozialpartnerschaftlich vereinbarte gesetzliche Grundlage. Nützen wir diese und schützen wir uns damit!

Bitte bleibt gesund und alles Gute für die bevorstehenden Feiertage.

Mit lieben Grüßen
Manfred Obermüller
Vorsitzender derHauptgruppe 1


Update 14.12.2020

Liebe Alle!

Seitens der Bundesregierung wurde wieder einmal auf die öffentlich Bediensteten vergessen, aber in Wien konnte die Forderung der Hauptgruppe 1 und der younion _ Die Daseinsgewerkschaft nach Dienstfreistellung für Schwangere in körpernahen Berufen sozialpartnerschaftlich umgesetzt werden. Ebenso weisen wir darauf hin, dass Infektionskrankheiten (Nr. 38 in der Liste der Berufskrankheiten) in bestimmten Berufen als mögliche Berufskrankheit anerkannt werden können. Im Zweifelsfall bitte immer die Meldung erstatten. Wir haben uns erlaubt die Aussendung der Dienstgeberin vom 11.12.2020 zusammenzufassen.

Daher gelten ab sofort folgende Vorgangsweisen:

Dienstfreistellung für Schwangere in körpernahen Berufen (ab Beginn der 14. Schwangerschaftswoche):

Medizinische Erkenntnisse weisen darauf hin, dass bei Schwangeren, vor allem bei fortgeschrittener Schwangerschaft (ab Beginn der 14. Schwangerschaftswoche), COVID-19-Erkrankungen schwerer verlaufen können und schwangere Frauen daher häufiger auf der Intensivstation aufgenommen werden müssen. Dieses Risiko soll durch einen Freistellungsanspruch gemindert werden.

Bitte beachtet daher folgendes:

Werdende Mütter dürfen bis 31. März 2021, ab Beginn der 14. Schwangerschaftswoche bis zum Beginn eines Beschäftigungsverbotes nach § 3 Mutterschutzgesetz mit Arbeiten, bei denen ein physischer Körperkontakt mit anderen Personen erforderlich ist, nicht beschäftigt werden.

  • Voraussetzung für eine Freistellung ist, dass dieser Körperkontakt für die Ausübung der Tätigkeit erforderlich ist, wobei ein damit verbundener direkter Hautkontakt nicht zwingend erforderlich ist. Ein Körperkontakt liegt daher z.B. auch beim Tragen von Handschuhen oder Berühren einer bekleideten Person vor. Ein für den Beruf erforderlicher physischer Körperkontakt kommt beispielsweise bei Dienstleistungen von Gesundheits- und KrankenpflegerInnen, pädagogischen MitarbeiterInnen in Kindergärten sowie teilweise Schulen vor. Grundsätzlich ist der Mindestabstand von einem Meter einzuhalten, weshalb ein fallweises Berühren nicht davon umfasst ist.
  • Bei Vorliegen dieser Voraussetzung muss die Dienstgeberin zunächst versuchen, durch Anpassung der Beschäftigung einen Körperkontakt zu vermeiden und den Mindestabstand einzuhalten. Dies kann durch Änderung der Arbeitsbedingungen erfolgen.
    – Ist dies nicht möglich, kann die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes z.B. Mobiles Arbeiten (Home-Office) erfolgen.
    – Ist auch dies nicht möglich, besteht Anspruch auf Freistellung und Fortzahlung des bisherigen Entgelts.
  • Die Regelungen gelten vorerst bis zum Ablauf des 31. März 2021.

Meldepflicht möglicher Berufskrankheit durch das Coronavirus:

Infektionskrankheiten – und damit auch COVID-19 – können, wenn sie durch Ausübung der Beschäftigung verursacht sind, als Berufskrankheiten anerkannt werden. Bei Verdacht auf eine Berufskrankheit durch Infektion mit dem Coronavirus sind jedenfalls Fälle zu melden, in denen ein positiver Labortest auf COVID-19 (SARS-CoV-2) vorliegt und der Verdacht auf einen beruflichen Zusammenhang gegeben ist. Berufsbedingte Ansteckungen in Krankenhäusern, Pflegeheimen, öffentlichen Apotheken (Wiener Gesundheitsverbund), in Einrichtungen und bei Beschäftigung in der öffentlichen Fürsorge, in Schulen, Kindergärten, im Gesundheitsdienst sowie in Laboratorien für wissenschaftliche und medizinische Untersuchungen und Versuche, können daher als Berufskrankheiten anerkannt werden.

  • Bei Beamtinnen und Beamten ist die Meldung der Berufskrankheit an das Unfallfürsorgereferat der MA 2 zu übermitteln.
  • Bei Vertragsbediensteten, deren Dienstverhältnis vor dem 1.1.2001 begründet wurde, ist die Meldung der Berufskrankheit an die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) und nachrichtlich an das Referat besondere sozialversicherungsrechtliche Angelegenheiten der MA 2 zu übermitteln.
  • Bei vertraglich Bediensteten, deren Dienstverhältnis nach dem 31.12.2000 begründet wurde, sowie bei Lehrlingen ist die Meldung der Berufskrankheit an die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) und nachrichtlich an das Referat besondere sozialversicherungsrechtliche Angelegenheiten der MA 2 zu übermitteln.

Die Beurteilung, ob eine Berufskrankheit vorliegt, obliegt bei vertraglich Bediensteten dem Unfallversicherungsträger bzw. bei Beamtinnen und Beamten der MA 2. Bitte verwendet für die Meldung die Formulare des jeweiligen Unfallversicherungsträgers. Meldungen an das Unfallfürsorgereferat der MA 2 sind der Einfachheit halber ebenfalls über die Formulare der AUVA als auch der BVAEB möglich.

Bitte haltet Euch auch weiterhin an die vorgegebenen Maßnahmen, damit wir uns, unsere Lieben und unsere Gesundheit schützen.

Mit lieben Grüßen
Manfred Obermüller
Vorsitzender der Hauptgruppe 1


Update 7.12.2020

Liebe Alle!

Der „Lockdown“ wird mit heutigem Tag zwar gelockert und etwas „Normalität“ kehrt zurück, aber wir ersuchen trotzdem alle vorgegebenen Schutzmaßnahmen einzuhalten. Diese findet Ihr im aktualisierten COVID-19-Basis-Präventionskonzept der Stadt Wien.

Seitens der Stadt Wien wurden am 30.11. und am 4.12.2020 daher folgende Maßnahmen, die von der Personalvertretung auch unterstützt werden, vorgegeben:

  • COVID-19-Risikogruppe
    Der Zeitraum, in dem eine Freistellung von Bediensteten mit COVID-19-Risiko-Attest möglich ist, wird bis zum Ablauf des 31. März 2021 verlängert. Für die betroffenen Bediensteten ist Home-Office bis zu 100 % der Normalarbeitszeit bis zum Ablauf des 31. März 2021 möglich.
     
  • Einseitige Anordnung zum Verbrauch von Erholungsurlaub
    Die Möglichkeit der Urlaubsanordnung von Seiten der Dienstgeberin wird bis 30. Juni 2021 verlängert, da nach wie vor aufgrund von äußeren Umständen eine Weiterbeschäftigung mancher Bediensteter nicht möglich ist bzw. der Bedarf an deren Dienstleistung weitestgehend entfällt. Die Anordnung des Verbrauchs von teilweise beachtlichen Resturlaubsguthaben aus Vorjahren im Umfang von maximal 80 Stunden soll hier einen Ausgleich schaffen.
     
  • Ausgleich der Gleitzeitsalden
    Im Zusammenhang mit dem Aussetzen der Grenzen des zulässigen Gleitzeitsaldos bis 30. Juni 2020 wird nunmehr der Zeitraum zum Ausgleich der Gleitzeitsaldenbis spätestens 31. März 2021 verlängert. 
     
  • Einreisebeschränkungen
    Seitens der Bundesregierung wurden neuerliche Einreisebeschränkungen angekündigt. In diesem Zusammenhang darf auf den Punkt 13 „Urlaubsreisen in Risikogebiete“ in den FAQ Dienstrecht auf Coronainfo-Intern und auf die möglichen Folgen im Falle einer Dienstverhinderung, bei Kenntnis der gesundheitsbehördlichen Vorgaben, zumindest 24 Stunden vor Reisebeginn, verwiesen werden.
     
  • Massentestungen
    Die Teilnahme der Bediensteten der Stadt Wien an den stattfindenden Massentestungen zur Eindämmung der Pandemie kann auch während der Dienstzeit erfolgen, sofern der Dienstbetrieb dadurch nicht gefährdet wird. Eine Anrechnung auf die Dienstzeit ist im unbedingt erforderlichen Ausmaß zulässig, sofern die Testung in der, dem Dienstort nächst gelegenen Teststation erfolgt. Die Abwesenheit ist in diesem Fall einer Absenz zur Erledigung dringender persönlicher Angelegenheiten gleichzusetzen, wie etwa ein unaufschiebbarer Arztbesuch!

Bleibt bitte gesund.

Mit freundlichen Grüßen
Günter Unger
Stellvertretender Vorsitzender der HG 1


Update 17.11.2020

Liebe Alle!

Der nahezu generelle „Lockdown“ erfordert seitens der Stadt Wien auch ergänzende, mit uns vereinbarte Maßnahmen zu setzen. Uns ist Klarheit, Nachvollziehbarkeit und Transparenz ohne falsche Versprechungen wichtig. Ebenso gibt es keine Täuschungen, so wie der großmundig in einer Presskonferenz angekündigte bundespolitische Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung, der nun für die Betroffenen nahezu unmöglich zu nutzen ist. Das ist eine wiederholte Täuschung und Irreführung der Bürgerinnen und Bürger durch Bundeskanzler Kurz. Auch wenn es diese „Politik“ der missverständlichen Ankündigungen den Ländern und der Stadt Wien nicht leicht macht, gelingt es uns doch immer wieder sozialpartnerschaftliche Lösungen zu finden.

Was ist daher kurz gefasst in der Stadt Wien neu:

  • Sicherstellung der Aufgabenerfüllung:

Der KundInnenverkehr soll weiterhin, wie bisher hauptsächlich elektronisch/postalisch/telefonisch bzw. im unumgänglichen Ausmaß physisch aufrecht erhalten werden. Auf die notwendigen Hygienemaßnahmen ist ausnahmslos zu achten.

  • Mobiles Arbeiten

Home-Office ist allen Bediensteten – sofern möglich und sinnvoll – weitestgehend bis zu einem Ausmaß von 100 % der Normalarbeitszeit zu ermöglichen. Ein Einvernehmen zwischen Dienstgeberin und DienstnehmerIn ist herzustellen. Achtung: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Home-Office.

  • Verpflichtung von Bediensteten zur Kinderbetreuung bis zu 4 Wochen

Für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr kann eine Dienstfreistellung für die Dauer der notwendigen Betreuung im Gesamtausmaß von maximal 4 Wochen gewährt werden.

Diese Freistellung gilt:

  • Im Falle einer behördlichen Schließung von Kindergärten und Schulen aus Anlass der COVID-19-Pandemie,
  • sowie bei behördlicher Absonderung (Quarantäne) von Kindern bei COVID-19-Verdachtsfällen.

Auf diese vier Wochen sind etwaige seit 15. September 2020 gewährte Dienstfreistellungen zur Kinderbetreuung anzurechnen. Diese Vereinbarung gilt bis 9. Juli 2021.

Um den COVID-19-Notmaßnahmen gerecht zu werden, kann abseits der oben genannten Maßnahme aus Anlass der COVID-19-Pandemie eine Dienstfreistellung im Einzelfall gewährt werden, wenn der Dienstbetrieb es zulässt und die Dienstfreistellung dringend für die Kinderbetreuung erforderlich ist. Der Konsumation von Erholungsurlaub ist Vorrang zu geben. Achtung: Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Dienstfreistellung.

  • Dienstreisen

Bis auf weiteres sind Dienstreisen untersagt. Geplante Dienstreisen sind – ausgenommen zwingend erforderliche – abzusagen oder zu verschieben.

  • Bestätigung für Schlüsselarbeitskräfte (Arbeitserfordernis)

MitarbeiterInnen, die keinen Dienstausweis besitzen und/oder von außerhalb Wiens einpendeln, ist eine Bestätigung für die Arbeitserfordernis auszustellen, wenn ihre Dienstleistung für die kritische Infrastruktur und/oder für die Aufrechterhaltung von internen Serviceleistungen unverzichtbar ist. Das Mitführen des Dienstausweises und einer zusätzlichen Kopie der Bestätigung ist ratsam und wird vor allem für PendlerInnen notwendig sein.

Die Originalaussendung der Stadt Wien liegt diesem Schreiben bei. Die ergänzten FAQ´s sind unter https://www.intern.magwien.gv.at/web/mprgdl/faq-dienstrecht abrufbar bzw. sind diesem Schreiben beigeschlossen.

Wie immer findet Ihr unsere Infos auch auf unserer neu gestalteten Homepage unter www.hg1.at.

Wir schaffen das gemeinsam, bitte bleibt gesund.

Mit lieben GrüßenManfred Obermüller


Update 9.11.2020

Seit März 2020 hat der Corona-Virus die Welt verändert. Dies betrifft auch die Zusammenarbeit mit der Stadt Wien, als Arbeitgeberin. Daher konnten wir als ArbeitnehmerInnen-Vertretung in vielen sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen mit der Dienstgeberin sehr viele wichtige Punkte für Euch erreichen.  

Liebe Alle!

Nach etwas längerer Zeit wieder einmal COVID-19 Informationen aus der Hauptgruppe 1. Die epidemiologische Entwicklung zeigt eine deutliche Erhöhung des Infektionsrisikos in vielen Teilen Österreichs, auch für Wien ist das Risiko als sehr hoch eingestuft. Um die gegenseitige Ansteckung zu vermeiden und die Handlungsfähigkeit unserer Stadtverwaltung weiterhin aufrecht zu erhalten, ersuchen wir die im COVID-19-Basis-Präventionskonzept der Stadt Wienvorgegebenen Schutzmaßnahmen auch einzuhalten.

Mit 3. November ist eine neue Verordnung der Bundesregierung in Kraft getreten, mit der weite Teile des Freizeitlebens und der Mobilität beschränkt wurden. Dies geschieht unter Aufrechterhaltung zentraler Aufgaben des öffentlichen Bereiches. 

Seitens der Stadt Wien wurden am 2.11. und am 6.11.2020 daher folgende Maßnahmen, die von der Personalvertretung auch unterstützt werden, vorgegeben:

  • Meldung positiv getesteter Bediensteter
    Bereits jetzt mussten diese Bediensteten an die MA 2 gemeldet werden. Die Dienststellen wurden nun aufgefordert, alle positiv gemeldeten Bediensteten mit Stichtag 6.11.2020 an die MD-PR zu melden. Treten weitere positive Fälle auf, ist die Anzahl ebenfalls sofort an die MD-PR zu berichten. Dies dient zur Erkennung/Vermeidung von Clusterbildungen.
     
  • Dienstreisen
    Bis auf weiteres sind Dienstreisen untersagt. Geplante Dienstreisen sind abzusagen oder zu verschieben.
     
  • Erholungsurlaub
    Bereits genehmigte Erholungsurlaube und Zeitausgleichstage sind anzutreten.
     
  • Kindergärten und Schulen
    Elementare Bildungseinrichtungen, Schulen und Universitäten sind von den Regelungen der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung ausgenommen. Diese Einrichtungen sind weiterhin in vollem Umfang geöffnet. Es sind daher derzeit keine gesonderten Maßnahmen für Bedienstete mit Kinderbetreuungspflichten vorgesehen.
     
  • Dienstfreistellung zur Vermeidung von Kreuzkontamination
    Diese Form der Dienstfreistellung sollte nur im unbedingt erforderlichen Ausmaß gewährt werden und ist ausschließlich für jene Bereiche vorgesehen, die zur langfristigen Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und kritischen Infrastruktur für die Wiener Bevölkerung während der Coronakrise zwingend notwendig ist. 
    Durch den wechselseitigen Einsatz von Teams soll eine flächendeckende gegenseitige Ansteckung verhindert werden. Somit kann die Belastung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglichst gleich verteilt werden und die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit über einen längeren Zeitraum erhalten bleiben.
    Seitens der Dienststelle ist eine nachvollziehbare und nachprüfbare Dokumentation zu führen und hat diese insbesondere über die genauen Dienstzeiten und den auszuübenden Tätigkeiten Auskunft zu geben.
    Eine Anwendung außerhalb der Gesundheitsversorgung und der kritischen Infrastruktur ist nicht zulässig.
     
  • Bestätigung für Schlüsselkräfte
    Anlässlich der österreichweiten Ausgangsbeschränkung von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr des folgenden Tages, ersuche ich jene Bedienstete, welche in diesem Zeitraum für die Dienstverrichtung unterwegs sind, ihren Dienstausweis oder eine Bestätigung der Dienstgeberin mitzuführen, um bei Bedarf die dienstliche Notwendigkeit zu begründen. Das Musterformular findet Ihr in der Beilage. Anpassungen auf die eigenen Gegebenheiten können jederzeit vorgenommen werden. PendlerInnen werden ebenso ersucht – für außerhalb von Wien – eine Bestätigung mitzuführen.
     
  • Lehrlinge der Stadt Wien
    Es ist wichtig, bei allen gebotenen Maßnahmen auch unsere Lehrlinge zu berücksichtigen. Spezielle Informationen zur Lehrlingsausbildung im Zusammenhang mit dem COVID-19-Basis-Präventionskonzept der Stadt Wien wurden den Ausbildungsverantwortlichen im September 2020 schriftlich zur Verfügung gestellt und stehen Ihnen nunmehr auch auf Coronainfo-Intern zur Verfügung.

Sonderbetreuungszeit für Gemeindebedienstete
Derzeit erreichen uns sehr viele Anrufe, ob die Sonderbetreuungszeit auch für Gemeindebedienstete Gültigkeit hat, da diese auf Bundesebene auf Druck des ÖGB von drei auf vier Wochen ausgedehnt wurde. Persönlich halte ich das Vorgehen der Bundesregierung schlichtweg für nicht nachvollziehbar und zum wiederholten Male gegen den öffentlichen Dienst gerichtet. Ich erlaube mir hier Christian Meidlinger, Vorsitzender der younion _ Die Daseinsgewerkschaft zu zitieren: „Ausgerechnet die HeldInnen der Krise dürfen nicht zu Hause sein, wenn die Kindergärten und Schulen geschlossen werden. Das ist nicht hinnehmbar.“ Die younion _ Die Daseinsgewerkschaft fordert einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit auch für Gemeindebedienstete! Christian Meidlinger: „Das muss mir die türkis-grüne Regierung einmal erklären, wie so etwas ‚passieren‘ konnte. Ich befürchte, dass es ganz bewusst war. Denn die Regierung weiß sehr genau, dass Gemeindebedienstete eine tragende Säule in diesem Land sind. Es kann aber nicht sein, dass das Problem der Kinderbetreuung einfach auf die einzelnen ArbeiternehmerInnen abgewälzt wird.“

Ich bin aber davon überzeugt, dass wir in Wien, wie bereits seit Beginn der COVID-19 Pandemie, sozialpartnerschaftlich, eine für alle Beteiligten faire Lösung verhandeln werden. Erste diesbezügliche Gespräche haben bereits stattgefunden. Denn es ist besser klare Regeln zu haben, als wiederholte leere bundespolitische Versprechen, wie die COVID-19 Prämien für die HeldInnen der Krise.

Bitte bleibt gesund und haltet zu unser aller Schutz die vorgeschriebenen Maßnahmen ein.

Mit liebe Grüßen
Manfred Obermüller
Vorsitzender der Hauptgruppe 1


UPDATE  – 27. Juli 2020

Liebe Alle!

Die Maßnahmen, welche derzeit z.B. in St. Wolfgang getroffen werden müssen, zeigen uns eindeutig, dass wir auch in Österreich nach wie vor mit „Cluster Gemeinden“ zu kämpfen haben. Leider unterschätzen viele Kolleginnen und Kollegen das Risiko einer Ansteckung, vor allem in Verbindung mit einem Erholungsurlaub. Es ist daher zu beachten, dass sich nahezu täglich die „Corona-Regeln“ an unseren Grenzen ändern. Daher ist es umso wichtiger, soweit es derzeit möglich ist, klare Regeln für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schaffen. Die Dienstgeberin hat daher ihre FAQ´s adaptiert und im Intranet verlautbart (https://www.intern.magwien.gv.at/web/mprgdl/faq-dienstrecht#_Toc37743472).

Was sind die wesentlichen Eckpunkte der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, BGBl. II Nr. 336/2020, betreffend der Einreise nach Österreich in Zusammenhang mit der Eindämmung von SARS-CoV-2?

  • Grundsätzlich kann die Dienstgeberin eine Reise in Gebiete mit Sicherheitsstufe 5 oder 6 nicht verbieten, rät aber dringend davon ab!
  • Nach der Rückreise kann der Dienst angetreten werden, wenn keine gesundheitsbehördlichen Maßnahmen aus den betreffenden Gebieten verhängt wurden.
  • Aus bestimmten Gebieten ist bei einer Einreise nach Österreich ein Zeugnis über einen negativen SARS-CoV-2 Test (nicht älter als 72 Stunden!!) mitzuführen.
  • Kann dieses Zeugnis nicht vorgelegt werden, dann muss eine 10-tägige Quarantäne angetreten bzw. ein veranlasster negativer SARS-CoV-2 Test vorgelegt werden, der die Quarantäne beenden würde.
  • Bei Rückreisen aus Staaten mit erhöhtem Sicherheitsrisiko (siehe BGBl. II – Anlage A2) hinsichtlich COVID-19, wo kein Zeugnis mitgeführt wird, ist binnen 48 Stunden eine Testung auf SARS-CoV-2 durchzuführen und eine Heimquarantäne, die mit eigener Unterschrift zu bestätigen ist, durchzuführen.
  • Erkrankt ein/e Bedienstete/r, der/die aus einem Gebiet der Sicherheitsstufe 5 oder 6 zurückkehrt, dann empfiehlt es sich umgehend neben der Dienstgeberin auch Kontakt mit der örtlichen Personalvertretung aufzunehmen, da bei Erkrankung bzw. Rückkehr aus diesen Gebieten gesonderte Bestimmungen bis hin zur Entgeltfortzahlung zu beachten sind. Aus unseren Erfahrungen ist jeder Fall gesondert zu betrachten!

Die Ereignisse der letzten Wochen zeigen, die Pandemie ist leider noch lange nicht vorbei. Wir können aber mit dem richtigen Verhalten massiv dazu beitragen, dass es nicht auch innerhalb des Magistrats der Stadt Wien zu einer weiteren Ausbreitung kommt.

Wie immer findet Ihr unsere Informationen auch auf unserer Homepage unter www.hg1.at.

Bitte bleibt gesund und tragt Eure MNS-Masken.

Mit lieben Grüßen

Manfred Obermüller
Vorsitzender der Hauptgruppe 1

UPDATE  – 6. Juli 2020

Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!

 

Die mittlerweile leider wieder steigenden Fallzahlen haben den medizinischen Krisenstab der Stadt Wien dazu bewogen, die für heute geplante Aufhebung der Mund- und Nasenschutzmaskenpflicht bis auf weiteres aufzuschieben. Dies bedeutet, dass in öffentlichen Gebäuden und bei öffentlichen Amtshandlungen weiterhin MNS-Maskenpflicht besteht.

 

Sollten Änderungen eintreten, werden wir Euch diese zeitnah übermitteln.

Bitte bleibt gesund und tragt eure MNS-Schutzmasken.

Mit lieben Grüßen

Manfred Obermüller

Vorsitzender der Hauptgruppe 1

Liebe Alle !

Guten Morgen aus der Hauptgruppe 1 ! Ich darf unsere gestrige Ausendung in einer kleinen, aber wesentlichen Form ergänzen:

In den Amtshäusern (auf den Gängen) war bisher schon keine MNS-Pflicht mehr – MNS-Pflicht besteht bei Parteienverkehr (inkl. Wartebereich) und Amtshandlungen – dies bleibt auch so bis auf Weiteres.“

Danke an alle, die mich auf diese wichtige Klarstellung aufmerksam gemacht haben.

Für weitere Informationen besucht auch unsere Homepage unter www.hg1.at .

Eine angenehme Arbeitswoche und bitte gesund bleiben.

UPDATE  – 16. Juni 2020

Liebe Alle!

Nach langer Zeit wieder einmal einen wunderschönen guten Morgen aus der Hauptgruppe 1. In der Anlage darf ich euch das Schreiben der MD-OS vom 15.6.2020 übermitteln. Inhaltlich geht es dabei um die Lockerungsverordnung der Bundesregierung.

Folgende Eckpunkte sind zu beachten:

  • Keine Pflicht des Tragens von Mund- und Nasenschutzmasken (MNS) in öffentlichen Gebäuden, daher z.B. keine Verpflichtung des Tragens in den Gangbereichen.
  • ABER: MNS-Pflicht bei mündlichen Verhandlungen, Augenscheinen, Vernehmungen und dergleichen, kurz gesagt im direkten KundInnenverkehr
  • MNS-Pflicht in allen Wartebereichen (Hausordnung der MA 34 wird angepasst und ab 16.6.2020 kundgemacht!)

Ebenso erreichen uns viele Anfragen bezüglich des Umgangs mit geplanten Urlauben (Auslandsaufenthalte) im Sommer. Hier sind wir derzeit in intensiven Gesprächen mit der Dienstgeberin und werden ehestmöglich über die daraus resultierenden Rechte und Pflichten berichten.

Weiterhin gesund bleiben und alles Gute.

Mit lieben Grüßen

Manfred Obermüller

Vorsitzender der Hauptgruppe 1

Zweites UPDATE  – 16. Juni 2020

Liebe Alle!

Zum zweiten Mal heute ein „Hallo“ aus der Hauptgruppe 1. Die Dienstgeberin hat ihre FAQ-Liste zu COVID_19 (Intranetlink der Stadt Wien) aktualisiert.

Inhaltlich wurde laut den derzeitigen Bestimmungen und Vorgaben der Bundesregierung Pkt. 13 hinsichtlich der Urlaubsreisen in Risikogebiete (siehe BMEIA – Reisewarnungen) aktualisiert. Ich darf ausdrücklich daran erinnern, dass nach wie vor seitens des Ministeriums eine Reisewarnung aufrecht ist. Die Öffnung der Grenzen ist davon unabhängig zu betrachten. Auslandsreisen sind daher sehr wohl überlegt anzutreten und meldepflichtig! Siehe Erlass MPRGDL-209332/2020 vom 4. März 2020 (Intranetlink der Stadt Wien).

Wesentliche Punkte sind:

  • Bei keinen gesundheitsbehördlichen Maßnahmen darf der Dienst unmittelbar nach der Rückreise oder Beendigung des Erholungsurlaubes angetreten werden.
  • Bei Rückreisen aus bestimmten Gebieten, muss eine 14-tägige Heimquarantäne, die mit eigener Unterschrift zu bestätigen ist, angetreten werden.
  • Dies gilt auch, wenn das Urlaubsziel erst während des Aufenthaltes zum Risikogebiet erklärt wird.

ACHTUNG: In den Fällen 2 und 3 kann durch einen negativen molekularbiologischen Test auf SARS-CoV-2 die selbstüberwachte Quarantäne beendet werden! In allen Fällen kann die selbstüberwachte Quarantäne mit mobilen Arbeiten (Home-Office) überbrückt werden. Sollte das nicht möglich sein, ist Erholungsurlaub oder Zeitausgleich zu konsumieren!

Bitte Urlaubsdestinationen wohl überlegen und gesund bleiben.

 

Mit lieben Grüßen

Manfred Obermüller

Vorsitzender der Hauptgruppe 1

UPDATE  – 25. Mai 2020

Liebe Alle !

Einen wunderschönen guten Morgen aus der Hauptgruppe 1. Leider beschäftigt uns neben unserem Tagesgeschäft nach wie vor die COVID-19-Pandemie. Es gibt aber Licht am Ende des Tunnels, wie sich in den sozialpartnerschaftlich verhandelten Rahmenbedingungen (z.B. Ordner-, und Securitydienste, Schutzausrüstungen, …) der schrittweisen Rückkehr zum KundInnenverkehr zeigt. Auch zukünftig müssen die Online-Angebote des Magistrats intensiv ausgebaut und beworben werden, um die direkten KundInnenkontakte auf das notwendige Ausmaß zu reduzieren.

Erfreulich ist die in der Anlage angeschlossene

Hinsichtlich der Personen, die ein

  • COVID-19-Attest haben, gilt es die Entscheidung der Bundesregierung abzuwarten. Die derzeit gültigen Regelungen sind bis 31.5.2020 befristet.


Es ist mir sehr wichtig zu betonen, dass wir weiterhin darauf achten müssen, die angeordneten Rahmenbedingungen unbedingt einzuhalten. Das Tragen der Mund-, Nasenschutzmaske, auch wenn es oftmals bereits nervt, das Einhalten des Mindestabstandes und der Hausordnung der MA 34 sind wesentlich, um auch weiterhin gut und gesund durch die Krise zu kommen.


Bleibt weiterhin gesund und konsequent.

Mit lieben Grüßen

Manfred Obermüller

Vorsitzender der Hauptgruppe 1

UPDATE  – 29. April 2020

Liebe Alle!

Wie bereits angekündigt erlaube ich mir die Aussendung der MD-PR an Euch weiterzuleiten. Es ist mir ganz wichtig festzuhalten, dass die in der Anlage beschriebenen Vorgangsweisen, notwendige Maßnahmen aus den Erlässen der Bundesregierung darstellen. Man möge sich selbst ein Bild darüber machen, was in Pressekonferenzen gesagt wurde und was dann tatsächlich in den Erlässen und Verordnungen steht. Viele bundespolitische, für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nachteilige Maßnahmen wurden seitens der Stadt nicht sofort übernommen bzw. sozialpartnerschaftlich bestmöglich vereinbart und solange als möglich hintangehalten.

Mit großer Besorgnis registriere ich, dass sich offenbar die Hinweise verdichten, wie von obersten Amtsträgern der Republik das Entstehen von Angst und Panik ganz bewusst in Kauf genommen wurde. Gerade in einer derartigen Krisensituation sind die Menschen aber darauf angewiesen, dass sie den Verantwortungsträgern vertrauen können und dass mit ihren Sorgen und Ängsten nicht leichtfertig gespielt wird. Vertrauen in die Amtsträger einer Republik ist einer der Grundpfeiler der Demokratie. Auch hier agiert Wien anders als die Bundesregierung!

Im Hinblick darauf, dass mit den Vorbereitungen zu einer Rückkehr einer „neuen Form des Normalbetriebes“ ab 4.5.2020 begonnen werden muss, gibt es auch für Wien einige neue Maßnahmen:

  • Einseitige Anordnung zum Verbrauch von Erholungsurlaub von maximal 2 Wochen des bis einschließlich 31.12.2019 nichtverbrauchten „Alturlaubs“ (wie es bereits seit Wochen beim Bund und in allen anderen Bundesländern gelebte Praxis ist). Wirksamkeit mit Kundmachung und Beendigung mit 31.12.2020.
  • Beendigung des Sonderurlaubes für Bedienstete mit Kinderbetreuungspflichten (nach 7 Wochen ohne Kurzarbeit oder Kündigungen wie in der Privatwirtschaft)
  • Urlaubsanordnung bei weiterhin bestehenden Dienstleistungsverzicht in Bereitschaft (nach 7 Wochen ohne Kurzarbeit oder Kündigungen wie in der Privatwirtschaft)
  • Adaptierte FAQ´s findet ihr auch unter https://www.intern.magwien.gv.at/web/mprgdl/faq-dienstrecht (nur über das Intranet der Stadt Wien aufrufbar)

Es wird hier seitens der Dienstgeberin Stadt Wien das notwendige Fingerspitzengefühl bei der Umsetzung der Maßnahmen gefordert sein. Als Gewerkschaft younion werden wir sehr genau darauf achten, dass es zu keinen einseitigen Benachteiligungen kommt. Auf die angeschlossene Aussendung unseres Vorsitzenden Ing. Christian Meidlinger bezüglich einseitiger Urlaubsanordnung möchte ich nachdrücklich hinweisen.  

Bitte bleibt gesund !

Liebe Grüße

Manfred Obermüller

Vorsitzender der Hauptgruppe 1

UPDATE  – 27. April 2020

Liebe Alle !

Einen wunderschönen guten Morgen aus der Hauptgruppe 1. Wir befinden uns mittlerweile in der 7.Woche der Corona-Krise und bewegen uns schön langsam wieder in Richtung einer „neuen Normalität“. Etwas nachdenklich stimmen mich die Querschüsse manch politischer Parteien (z.B. NEOS Meinl-Reisinger übt Kritik an Wiener Kindergärten, Stichwort „Eltern dürfen keine Bittsteller sein.“). Ich sehe es als absolut notwendige Aufgabe der Stadtpolitik auch für den bestmöglichen Schutz unserer Kolleginnen und Kollegen zu sorgen. Dies ist bisher hervorragend gelungen und auch die Rückkehr in einen soweit wie möglich „notwendigen Parteienverkehr“ ab 15.5.2020, wird aufgrund der sozialpartnerschaftlich vereinbarten Maßnahmen bestens funktionieren.

Es ist mir aber besonders wichtig zu erwähnen, dass ein „Hochfahren“ nicht bedeutet, dass die Kolleginnen und Kollegen wieder aus ihrem „Coronaurlaub“ zurückkehren, sondern das sowohl in den Dienststellen, als auch zu Hause im Home-Office hervorragende Arbeit geleistet wurde. Alleine schon dafür gebührt allen ein großes Lob und Dankeschön.

Die MD-PR hat ihre FAQ’s wieder aktualisiert und ich erlaube mir diese an Euch zu übermitteln. https://www.intern.magwien.gv.at/web/mprgdl/coronainfo-intern (nur über das Intranet der Stadt Wien aufrufbar). Ebenso gibt es Empfehlungen für das wieder „Hochfahren“ des Parteienverkehrs. Primär elektronische, postalische oder telefonische Abwicklung des KundInnenverkehrs. Die MD-OS erhebt unabhängig davon derzeit bis 28.4.2020 den Bedarf an Ordner- bzw. Securitydiensten in den Dienststellen. Wien ist eben anders, auch im Umgang mit seinen Bediensteten. Danke Herr Bürgermeister, denn wir wissen, wer in dieser Stadt zu uns steht!

Danke für Euren Einsatz und Eure Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen. Bitte bleibt gesund.

Liebe Grüße

Manfred Obermüller

Vorsitzender der Hauptgruppe 1

UPDATE  – 23. April 2020:

Liebe Alle !

Wie bereits heute Vormittag angekündigt, übermittle ich euch im Anhang das Informationsschreiben der MD-PR bezüglich der weiteren Vorgangsweise wegen der COVID-19 Risikogruppe, welches wieder in bewährter sozialpartnerschaftlicher Weise zustande gekommen ist. Im Gegensatz zu anderen Städten und Gemeinden beweist hier die Stadt Wien wie immer hohe Handschlagqualität.

Was sind die wesentlichen und zu beachtenden Eckpunkte für die COVID-19 Risikogruppe:

  • Verlängerung des derzeit freigestellten Personenkreises bis 3.5.2020
  • Feststellung einer ExpertInnengruppe des Ministeriums, wer zur COVID-19 Risikogruppe zählt
  • Weitere Vorgangsweise ab 4.5.2020 (Beibringung eines ärztlichen Attests bis längstens 15.5.2020)
  • Im Übergang ab 4.5.2020 muss Urlaub konsumiert werden, der unter Vorlage des COVID-19 Attests wieder gutgeschrieben wird.
  • Wer kein Attest vorlegen kann, ist ab 4.5.2020 wieder „dienstfähig“ oder muss weiterhin Urlaub konsumieren

Auszug aus der Pressekonferenz des Herrn Bürgermeisters, des Herrn Magistratsdirektors und des Vorsitzenden der Gewerkschaft younion:

Unter folgenden Rahmenbedingungen schrittweise Öffnung des Magistrats analog zum Bund mit 15.5.2020:

  • Abhängig von der Dienststelle vorhergehende telefonische oder Online-Terminvereinbarung
  • Tragen von Mund-Nasen-Schutz (MNS) in allen Stadt Wien Gebäuden
  • Strenge Hygienemaßnahmen und Einhalten des Sicherheitsabstands von mindestens 1m
  • Persönliche Termine nur unter folgenden Bedingungen:
  • wenn eine postalische, online- oder telefonische Erledigung nicht möglich ist
  • wenn man persönlich erscheinen muss (z.B. bei Trauungen, Reisepässen, …)

Ausnahmen Parteienverkehr bereits ab 4.5.2020 aufgrund der bereits angelaufenen Baustellentätigkeiten:

  • MA 28, MA 36, MA 37 und MA 46
  • Ab 7.5.2020 die MA 21

Nähere Information bezüglich der Rahmenbedingungen (z.B. Securitydienste, Fortführung von Home-Office, …) ergehen demnächst gesondert.

Alles Liebe und bitte bleibt weiterhin gesund!

Manfred Obermüller

Vorsitzender der Hauptgruppe 1

UPDATE – 16. April 2020

Liebe Alle!

Es vergeht kein Tag an dem nicht mit Hochdruck sozialpartnerschaftlich daran gearbeitet wird, COVID-19-Maßnahmen der Bundesregierung so umzusetzen, damit dienstrechtlich Klarheit geschaffen wird. Wie immer ein besonderer Dank an Frau Personaldirektorin Dr.in Martina Schmied und insbesondere an Martina Feurer, die uns diese im Vorfeld verhandelten Aussendungen auch zur Verfügung stellen. Ich übermittle euch auch den diesbezüglichen Link auf der Seite der MD-PR https://www.intern.magwien.gv.at/web/mprgdl/faq-dienstrecht (nur über das Intranet der Stadt Wien aufrufbar).

Die Eckpunkte der Aussendung sind:

  • Dienstfreistellungen aufgrund von Vorerkrankungen, Gravidität oder Risikoalter – bis auf Widerruf Verlängerung bis 24.4.2020
  • Dienstleistungsverzicht in Bereitschaft – weitere Vorgangsweise
  • Wiederaufnahme der Lehrlingsausbildung ab 4.5.2020 – Vorgangsweise

Bitte passt auf euch auf, tragt eure MNS-Masken und gesund bleiben.

Liebe Grüße

Manfred Obermüller

Vorsitzender der Hauptgruppe 1

UPDATE – 15. April 2020

Liebe Alle!

Guten Morgen aus der Hauptgruppe 1. Die gestrige Pressekonferenz der Bundesregierung hat nicht viel neues gebracht, aber beim Ansturm auf manche seit gestern wieder geöffnete Geschäfte, macht man sich schon so seine Gedanken.

Ich erlaube mir euch die von der MD-PR aktualisierte Version der „FAQ-Corona“ zu übermitteln. Ebenso die Zusammenfassung der Pressekonferenz vom 14.4.2020 (Danke an Angela Lueger!).

Danke für euren unermüdlichen Einsatz im Sinne unserer Kolleginnen und Kollegen. Wir werden euch sehr zeitnah berichten, wie es weitergehen wird. Ein geplantes „Hochfahren“ bzw. eine Rückkehr zum „normalen Betrieb“ kann nur unter klar definierten Rahmenbedingungen erfolgen. Gerade in Bereichen mit intensivem KundInnenverkehr werden strenge Sicherheits- und Schutzmaßnahmen notwendig sein. Auch hier steht die Hauptgruppe 1 in ständigem Austausch mit der Dienstgeberin. Vieles wird anders werden müssen und erfordert auch ein Umdenken bei unseren Kolleginnen und Kollegen (z.B. Online Terminvergaben, erweitertes Onlineangebot, …).

Aber gerade wie wir bisher diese Krise gemeistert haben, stimmt mich zuversichtlich, dass wir es gemeinsam auch in eine „neue Normalität“ und im einen oder anderen Bereich in eine neue Form der Arbeitswelt schaffen werden.

Bitte bleibt gesund und alles Gute!

Liebe Grüße

Manfred Obermüller

Vorsitzender der Hauptgruppe 1

UPDATE II – 7. April 2020

Liebe Kolleginnen,

liebe Kollegen!

Ich darf Euch die neuesten und sehr wichtigen Informationen aus der Hauptgruppe 1 übermitteln. Wie auch bereits in den letzten Wochen, konnten auch diesmal wieder in sozialpartnerschaftlicher Vereinbarung sehr wichtige weitere Schritte mit der Dienstgeberin verhandelt werden. Mein besonderer Dank geht hier an unseren Vorsitzenden Christian Meidlinger, an Frau Personaldirektorin Martina Schmied und Martina Feurer, mit denen ich im dauernden Austausch und vielen Telefonaten klare Regelungen vereinbaren konnte. Vielen Dank auch dafür, dass wir bereits im Vorfeld Gehör gefunden haben und viele aufkeimende Probleme lösen konnten, wobei die dienstrechtlichen Möglichkeiten oftmals sehr weit ausgereizt wurden.

Trotz doch einiger widersprüchlicher Aussagen und Pressekonferenzen der Bundesregierung, die für Verwirrung gesorgt haben (z.B. der Ostererlass), ist es gelungen einen etappenweisen Magistratsfahrplan bis auf Widerruf (da die Bundesregierung laufend Änderungen bekannt gibt), für die weitere Vorgangsweise bis Ende Mai 2020 zu erstellen.

Die wesentlichen Eckpunkte lauten:

  • Weitere Vorgansweise bei Home-Office (NAWI)
  • Gewährung von Sonderurlaub für Bedienstete zur Kinderbetreuung bis 30.4.2020 
  • Dienstfreistellung aufgrund von Vorerkrankungen, Gravidität oder Risikoalter
  • Dienstleistungsverzicht in Bereitschaft
  • Dienstfreistellung zur Vermeidung einer Kreuzkontamination
  • Vorgangsweise bei Lehrlingen bis 30.4.2020

Ebenso ist es uns gelungen einige notwendige Klarstellungen in das Informationsschreiben zu reklamieren.

Umgang mit Arbeitsunfällen bei Home-Office

Ganz wichtig ist es auch zu erwähnen, wie mit Arbeitsunfällen im Home-Office während der COVID-19 Pandemie umzugehen ist. Der Bund hat hier eine gesetzliche Lösung geschaffen. Diese Forderung haben wir als Gewerkschaft younion_Die Daseinsgewerkschaft auch aufgestellt. Unabhängig davon ist jeder Arbeitsunfall in jedem Fall SOFORT und UMGEHEND an die Dienststelle zu melden.

Liebe Alle nochmal ein großes Dankeschön an Euch für Eure geleistete Arbeit, Euren unermüdlichen Einsatz und die Weitergabe der Informationen an unsere Kolleginnen und Kollegen.

„Stark durch Zusammenhalt“ ist unser Leitspruch, denn „Für uns geht’s jeden Tag ums Ganze“!

Bitte bleibt gesund und alles Gute!

Mit lieben Grüßen

Manfred Obermüller

Vorsitzender der Hauptgruppe 1

UPDATE – 7. April 2020

Liebe Alle!

Guten Morgen aus der Hauptgruppe 1.

Ich hoffe es geht euch gut und ihr seid gesund. Die laufenden schrittweise verkündeten Veränderungen seitens der Bundesregierung machen uns das Leben nicht immer leichter. Die Stadt Wien ist jedoch gerade wegen eurer Unterstützung sehr gut aufgestellt und ihr Alle und vor allem unsere Kolleginnen und Kollegen machen einen tollen Job! Man kann das gar nicht oft genug erwähnen, wie großartig Wien aufgestellt ist.

Ich erlaube mir euch eine Zusammenfassung des Corona Fahrplans (Danke an Angela Lueger für ihre laufenden und aktuellen Informationen!) und die Ermächtigung des Herrn Magistratsdirektors bezüglich des Dienstbetriebes am Karfreitag zu übermitteln.

Zusätzlich stelle ich einen Katalog mit Fragen und Antworten zum weiteren Fahrplan in der Corona-Krise bei.

Ankündigen möchte ich noch, dass es wahrscheinlich heute oder morgen noch eine Aussendung der Hauptgruppe 1 (analog zur Dienstgeberin), in welcher 

  • die weitere Vorgansweise bei Home-Office (NAWI),
  • Gewährung von Sonderurlaub für Bedienstete zur Kinderbetreuung,
  • Dienstfreistellung aufgrund von Vorerkrankungen, Gravidität oder Risikoalter und
  • einige notwendige Klarstellungen geben wird.

Wir haben bereits inhaltliche Verhandlungen über die weitere Vorgangsweise geführt. Diese müssen noch dienstrechtlich abgeklärt werden.

Unsere Aussendungen können bzw. sollen auch an alle Kolleginnen und Kollegen weitergeleitet werden.

Bitte bleibt gesund!

Alles Gute mit lieben Grüßen

Manfred Obermüller

Vorsitzender der Hauptgruppe 1

UPDATE – 30. März 2020

Liebe Alle!

Im Anhang eine Handlungsanleitung für den Umgang mit Baustellen unter Hinweis auf COVID-19 Virus.

Gebt auf Euch acht und bitte bleibt gesund.

Liebe Grüße

Manfred Obermüller

Vorsitzender HG1

.

UPDATE – 25. März 2020

Liebe Grüße aus dem Büro der Hauptgruppe 1.

  • Wichtig ist die Aufhebung der 3 Wochen Sonderurlaub zur Kinderbetreuung und Verlängerung bis 13.4.2020
  • Klare Regelungen für Stornos bereits genehmigter Urlaube
  • Anordnungen von Mehrdienstleistungen und Aussetzung der Gleitzeitsalden bis 30.6.2020

Wie immer bleibt gesund und passt auf Euch und Eure Lieben auf!

Alles Gute und lieben Gruß,

Manfred Obermüller

Vorsitzender der Hauptgruppe 1