Turnverein?

Sehr geehrte Damen und Herren!

Auf Grund der Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit dürfen ab 3. November 2020, 0 Uhr, Indoor-Sportanlagen (Sporthallen, Turnsäle usw.) nicht zum Zweck der Ausübung von Sport betreten werden. Daher sind die städtischen Sporthallen und Turnsäle ab diesem Zeitpunkt geschlossen.

Outdoor-Sportanlagen dürfen nicht zur Ausübung für Sportarten betreten werden, bei deren sportartspezifischer Ausführung es zu Körperkontakt kommt.

Anbei der Link zur angesprochenen Verordnung.

Hier der Link dazu

Wir informieren Sie über etwaige Änderungen sofort auf unserer Homepage.

Bleiben Sie gesund!

Ihre MA 51 – Sport Wien.