Sommerurlaub

Der Sommerurlaub ist so einzutragen und einzureichen, wie immer. Ohne Rücksicht auf Corona. Sollten sich diesbezüglich Änderungen ergeben, wird man dies im Einzelfall klären. Die Vertretungsräder sind schon seit längerem am Dienstlaptop abrufbar.

Wir möchten in diesem Fall auf unseren Artikel vom 12. März 2020 verweisen

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