Semesterferien

Damals als es nur zeitlich ungeregelte Schulwarte gab, wurden diese als Entschädigung für den Mehraufwand an Arbeitsstunden über das ganze Jahr, in einer Vereinbarung, dienstfrei gestellt. Mit der Einschränkung, dass die Hauswartung, also der Schneedienst, aufrecht bleibt. Im Laufe der Zeit gab es diesbezüglich viele Veränderungen und am Ende blieb nur mehr eine ziemlich „undurchsichtige“ Geschichte über. Besonders ärgerlich, da die Schneereinigung am Gehsteig fiel. Nach Verhandlungen ist es uns aber gelungen, die ehemaligen Energieferien zu dem zu machen was sie einmal waren!

In Zukunft wird die Dienststelle an Standorten mit Ferienbetreuung, oder wenn sonst aus verschiedenen Gründen Anwesenheit erforderlich ist, eine Vertretung stellen.

In der Vereinbarung die wir mit der Dienstgeberin getroffen haben klingt das so:

Der Dienststellenausschuss 124 stimmt der Streichung der Nebengebühr (Beilage E-I/III/56 Punkt 14) zu. Im Gegenzug  wird die Freistellung für zeitlich ungeregelte  Schulwart*innen für einen unbegrenzten Zeitraum in die DA S01 aufgenommen.

Der Fachbereich Personal wird im Falle einer erforderlichen Dienstleistung am Schulstandort von zeitlich ungeregelten Schulwart*innen für Ersatz sorgen.

Auch 40 Stunden Schulwarte im Wechseldienst welche keinen Urlaub konsumieren wollen, können an anderen Schulstandorten eingesetzt werden.

Auch weiterhin werden wir unaufhaltsam dran bleiben um die erschwerten Bedingungen, die unsere Zeit mit sich bringt, in ein erträgliches Arbeitsleben abzufedern.

Deine PV

Wir schauen genau hin!

Der Vorsitzende beim Unterschreiben der Regelung Semesterferien