Rundspruch Turnsäle

Schreiben aus der Bildungsdirektion an die Direktor*innen:

Sehr geehrte Frau Direktor,

sehr geehrter Herr Direktor,

ich ersuche dich/Sie Folgendes im Zusammenhang mit der Nutzung der Turnsäle in Absprache mit MA 51 und MA 56 und deren Vergabe an Vereine zu beachten.

  • In Absprache mit der MA 56 können die Turnsäle der Wiener Pflichtschulen für das kommende Schuljahr durch die MA 51 unter Berücksichtigung der erhöhten Hygieneanforderungen bis inkl. der Corona Ampelfarbe Orange an die Sportvereine vergeben werden. Dies gilt auch für Turnsäle ohne externen Zugang. 
  • Zumal aufgrund der Hygienebestimmungen auch öfter Elternabende, Elternvereinssitzungen, das Schulforum usw. im Turnsaal stattfinden müssen, weil es keine Aula oder keinen Festsaal gibt, ist es wahrscheinlich wichtig, Vereine an bestimmten Tagen nicht in den Turnsaal zu lassen! 
  • Sie als Direktorinnen und Direktoren sollen in solchen Fällen einfach per Mail bei der MA 51 den Eigenbedarf anmelden. Ansprechpartner in der MA 51 ist Wolfgang Prochaska (wolfgang.prochaska@wien.gv.at). 


Die MA 51 ersucht, den Bedarf wenn möglich zwei Wochen im Vorhinein anzumelden, da die Vereine noch ihre Mitglieder informieren müssen. Ebenfalls wird – wenn machbar – um eine möglichst konsolidierte Meldung (für das ganze Semester) ersucht.