Risikogruppe
Die Neuregelung für Freistellung der COVID-19-Risikogruppe tritt mit 4.5.2020 in Kraft.
Alle Mitarbeiter*innen die wegen einer akuten Gefährdung zur Risikogruppe gehören müssen von ihrer Hausärztin / ihrem Hausarzt ein COVID-19-Risiko-Attest anfordern.
„ACHTUNG“ die KFA macht keine automatische Aussendung bezüglich Risikogruppe!
Spätestens bis 15.5.2020 ist das Attest als Nachweis vorzulegen.
Die Personen, die bis jetzt als Risikogruppe eingetragen waren, fallen bis 14.5.2020 unter den „einseitigen Dienstleistungsverzicht“
Neue Anforderungen haben bis zur endgültigen Abklärung Urlaub zu konsumieren. Bei Vorlage des Attestes wird der Urlaub rückwirkend in eine Freistellung umgewandelt.