Reinigung und Desinfektion

Die DA 02 –  Richtlinien für Reinigungsarbeiten hat absolute Gültigkeit was die Reinigung des Schulhauses betrifft. Sollten Ergänzungen hinsichtlich der Corona Problematik erforderlich sein, wird dies in gesonderten Aussendungen an die Mitarbeiter übermittelt.

Wie bis jetzt schon praktiziert, sollte auch weiterhin eine tägliche Reinigung oder Desinfektion der Türklinken, Handläufen und Armaturen erfolgen.

Eine mehrmalige Reinigung oder Desinfektion ist nur, im Bereich des Möglichen, nach Maßgabe des Schulwartes / der Schulwartin, durchzuführen.

Wir weisen nochmals nachdrücklich darauf hin, dass es von der Schulwartin/dem Schulwart keine Aufsichtspflicht gibt. Dies gilt auch für den Empfang und die Verabschiedung der Schüler*innen.

UPDATE – 28.4.2020

Es wird seitens der Personalvertretung nochmals darauf hingewiesen, dass nach Rücksprache mit Hr. OSR. Mag Oppenauer und auch Hr. AR Schogger (FB3) bis auf Widerruf die aktuelle Reinigungsrichtlinie als gültig anzusehen ist.

Erweiterungen des Arbeitsfeldes bzw. eurer Betätigungsfelder nimmt ausschließlich die MA 56 vor.

Wenn Schulleiter*innen dies nicht nachvollziehen können, dürfen sie sich gerne an die/den zuständigen Bezirksreferenten wenden.