Regelung für den 24. und 31. Dezember 2021

24. Dezember – darf mit 4,5 Überstunden oder 4,5 Urlaubsstunden freigenommen werden

31. Dezember – darf an folgenden Tagen eingearbeitet werden. 27. 28. 29.30. Dezember

Das Einarbeiten ist auf einem Zeitausgleichsformular zu dokumentieren, mit dem Vermerk „Einarbeiten für den 31. Dezember“ zu versehen und an die Dienststelle zu senden.

Die Dienststelle sollte die Vorgangsweise noch vor den Ferien aussenden.

Eine Dienstfreistellung aufgrund der Spielgerätekontrolle, bleibt laut Dienstanweisung (DA) 18, selbstverständlich weiterhin gültig.