Regelung für den 24. und 31. Dezember 2021
24. Dezember – darf mit 4,5 Überstunden oder 4,5 Urlaubsstunden freigenommen werden
31. Dezember – darf an folgenden Tagen eingearbeitet werden. 27. 28. 29.30. Dezember
Das Einarbeiten ist auf einem Zeitausgleichsformular zu dokumentieren, mit dem Vermerk „Einarbeiten für den 31. Dezember“ zu versehen und an die Dienststelle zu senden.
Die Dienststelle sollte die Vorgangsweise noch vor den Ferien aussenden.
Eine Dienstfreistellung aufgrund der Spielgerätekontrolle, bleibt laut Dienstanweisung (DA) 18, selbstverständlich weiterhin gültig.