Mail vom BM f. Bildung, Wissenschaft und Forschung

Da Direktor*innen es fälschlicher Weise auch auf unsere Schulen beziehen, möchten wir hier, in aller Deutlichkeit, auf die Vorgangsweise bei uns hinweisen.

Der Aussendung unserer Dienststelle vom 24. März 2020 ist ganz klar folgendes zu entnehmen.

  • Alle Raumpflegerinnen, bis auf wenige Ausnahmen wo es der Küchenbetrieb erfordert, sind vom Dienst freigestellt.
  • Die Osterreinigung kann durch die Schulwart*innen für das gesamte Haus in der normalen Arbeitszeit durchgeführt werden (auch Rayone von Raumpflegerinnen und Leistungszukauf).
  • Diese Osterreinigung ist jedenfalls durch das entsprechend ausgefüllte Vertretungsformular zu dokumentieren.

Der Aussendung vom 26. März ist klar und deutlich zu entnehmen, dass es sich ausschließlich auf Bundesschulen bezieht.

Noch dazu lassen wir weder die Personalkapazität durch den/die DirektorIn nützen, noch lassen wir uns durch die Schulleitung zu einer Osterreinigung auffordern.

Bei uns wurde bereits vor längerer Zeit, im Einvernehmen der Dienststelle mit der Personalvertretung, eine für alle zufriedenstellende Lösung ausgearbeitet.

Bei uns steht nämlich der Mensch im Mittelpunkt!