Klarstellung zur DA S36

Liebe Kolleginnen & Kollegen,

Wir setzen uns aktiv und erfolgreich für unsere Kolleginnen und Kollegen ein, während andere mit Fotoshootings für gegenseitige Unterstützungserklärungen beschäftigt sind.

Nicht alle Dienstanweisungen der MA 56, auch wenn diese verbesserte Regelungen haben, lösen ein formelles Mitwirkungsrecht der Personalvertretung aus.

Trotzdem konnten wir trotz fehlendem Mitwirkungsrecht, in konstruktiven Gesprächen mit der Abteilungsleitung wesentlich zur Verbesserung der DA S36 beitragen und wollten dies bereits im Vorfeld schriftlich, wie bei einem Umlaufbeschluss, allen Mitgliedern des DA 124 zur Kenntnis bringen.

Dies zur näheren Erklärung. Wir werden uns auch zukünftig, unbeirrt von manchen inhaltslosen und falschen Querschüssen, nicht von unserem erfolgreichen Weg für Euch abbringen lassen.

Eure FSG DA-124