JAHRESAUFROLLUNG am Lohnzettel

Bei einem Gespräch mit der MA 2 bezüglich Jahresaufrollung erhielten wir folgende Information:

Die Jahresaufrollung ist ein steuerrechtlicher Anpassungsbedarf der durch die MA 2 umsetzt werden  muss.

Es ist hiervon nur die Lohnsteuer betroffen.

Betroffene sind nur all Jene die Schmutz,- Erschwernis,- oder Gefahrenzulagenanteile in ihren laufenden Zulagen haben.

Was auf dem Lohnzettel vom Jänner steht ist ein Nullsummenspiel.

Bei Unklarheiten einfach die oder den zuständigen SachbearbeiterIn anrufen. Die Telefonnummer steht im oberen Bereich am Lohnzettel.