Information zur veränderten Vorgehensweise Osterferien-Betreuung
Auf Grund der aktuellen Situation an den Schulen und in Angleichung an die Regelung an anderen Einrichtungen der Stadt Wien wie z.B. Kindergärten werden die Öffnungszeiten der GTVS/OVS im Sinne eines effektiven Personaleinsatzes in den Osterferien angepasst:
- Schulen, an denen um 12:00 Uhr keine Kinder (mehr) anwesend sind, schließen zu diesem Zeitpunkt.
- Schulen, an denen am Nachmittag Kinder anwesend sind, schließen unmittelbar nach der Abholung (bzw. dem selbständigen Verlassen der Betreuung) des letzten Kindes.
- Diese Regelung gilt ab sofort.
Für diensteingeteilten MitarbeiterInnen der BiM-Bildung im Mittelpunkt heißt das
Am Dienstag, 7.4.2020:
Die Schulen schließen entweder um 12:00 Uhr (keine Kinder mehr anwesend) oder nach Abholung des letzten Kindes. Alle FreizeitpädagogInnen können dann nach Hause gehen (bitte schreiben Sie eine kurze Nachricht an office@bildung-wien.at mit Name/Personalnummer/Schulstandort/Uhrzeit des Dienstendes).
Wenn die Schule bei Dienstantritt verschlossen ist, gehen Sie bitte nach Hause (bitte schreiben Sie eine kurze Nachricht an office@bildung-wien.at mit Name/Personalnummer/Schulstandort/Uhrzeit des Dienstendes)
Beachten Sie die unten angeführte Diensteinteilung.
Ab Mittwoch,8.4.2020:
- FreizeitpädagogInnen die zum Vormittagsdienst eingeteilt sind, machen am 8.4. und 9.4.2020 bis zur Abholung des letzten Kindes an Ihrem Standort Dienst (zumindest bis 12:00 Uhr, längstens bis 17:30 Uhr). Bitte achten Sie – wenn der Dienst länger als bis 13:00 Uhr dauert – auf die Einhaltung Ihrer Pausen. Sie sind am Freitag, 10.4.20 und am Dienstag, 14.4.2020 in Bereitschaft.
- FreizeitpädagogInnen die zum Nachmittagsdienst eingeteilt sind gehen am 8.4. und 9.4.2020 in Bereitschaft und machen 10.4. und 14.4.2020 Dienst ab 7:00 Uhr bis zur Abholung des letzten Kindes (zumindest bis 12:00 Uhr, längstens bis 17:30 Uhr). Bitte achten Sie – wenn der Dienst länger als bis 13:00 Uhr dauert – auf die Einhaltung Ihrer Pause
- FreizeitpädagogInnen mit Bereitschaft bleiben in diesem Status und werden bei Bedarf einem Standort zugeteilt.