Information zur veränderten Vorgehensweise Osterferien-Betreuung

Auf Grund der aktuellen Situation an den Schulen und in Angleichung an die Regelung an anderen Einrichtungen der Stadt Wien wie z.B. Kindergärten werden die Öffnungszeiten der GTVS/OVS im Sinne eines effektiven Personaleinsatzes in den Osterferien angepasst:

  • Schulen, an denen um 12:00 Uhr keine Kinder (mehr) anwesend sind, schließen zu diesem Zeitpunkt.
  • Schulen, an denen am Nachmittag Kinder anwesend sind, schließen unmittelbar nach der Abholung (bzw. dem selbständigen Verlassen der Betreuung) des letzten Kindes.
  • Diese Regelung gilt ab sofort.

Für diensteingeteilten MitarbeiterInnen der BiM-Bildung im Mittelpunkt heißt das

Am Dienstag, 7.4.2020:

Die Schulen schließen entweder um 12:00 Uhr (keine Kinder mehr anwesend) oder nach Abholung des letzten Kindes. Alle FreizeitpädagogInnen können dann nach Hause gehen (bitte schreiben Sie eine kurze Nachricht an office@bildung-wien.at mit Name/Personalnummer/Schulstandort/Uhrzeit des Dienstendes).

Wenn die Schule bei Dienstantritt verschlossen ist, gehen Sie bitte nach Hause (bitte schreiben Sie eine kurze Nachricht an office@bildung-wien.at mit Name/Personalnummer/Schulstandort/Uhrzeit des Dienstendes)

Beachten Sie die unten angeführte Diensteinteilung.

Ab Mittwoch,8.4.2020:

  1. FreizeitpädagogInnen die zum Vormittagsdienst eingeteilt sind, machen am 8.4. und 9.4.2020 bis zur Abholung des letzten Kindes an Ihrem Standort Dienst (zumindest bis 12:00 Uhr, längstens bis 17:30 Uhr). Bitte achten Sie – wenn der Dienst länger als bis 13:00 Uhr dauert – auf die Einhaltung Ihrer Pausen. Sie sind am Freitag, 10.4.20 und am Dienstag, 14.4.2020 in Bereitschaft.
  2. FreizeitpädagogInnen die zum Nachmittagsdienst eingeteilt sind gehen am 8.4. und 9.4.2020 in Bereitschaft und machen 10.4. und 14.4.2020 Dienst ab 7:00 Uhr bis zur Abholung des letzten Kindes (zumindest bis 12:00 Uhr, längstens bis 17:30 Uhr). Bitte achten Sie – wenn der Dienst länger als bis 13:00 Uhr dauert – auf die Einhaltung Ihrer Pause
  3. FreizeitpädagogInnen mit Bereitschaft bleiben in diesem Status und werden bei Bedarf einem Standort zugeteilt.