Info für SpringerInnen
Aufgrund der Vielzahl an Anfragen in letzter Zeit wollen wir euch über drei Punkte aufklären:
1. Dienstbeginn
Ein Tag an dem ihr in die MA56 müsst und euch dort ein neuer Standort zugewiesen wird, ist einem normalen Dienstantritt im Frühdienst (6-14) gleichzusetzen.
Das heißt Dienstbeginn ist in dem Fall um 6 Uhr in der MA56.
2. Dienstzeitunterbrechung
Falls ihr in dem Zuge die Anweisung bekommen solltet, dass ihr erst ab 13:30 an einem neuen Standort den Dienst antreten solltet, ist diese nicht zulässig. Wie oben geschrieben hat euer Dienst um 6 Uhr begonnen und eine Dienstzeitunterbrechung gibt es auch nicht. In so einem Fall fahrt ihr direkt an den neuen Standort und verrechnet ab 14 Uhr eure Mehrdienstleistung.
3. Fahrtkosten
Ab Verlassen der MA56 zum neuen Standort sind diese zu verrechnen.
Bei weiteren Fragen zögert bitte nicht eure PV zu kontaktieren.
Wie sind für euch da und wir schauen genau hin!