Hauptgruppe I – Post

Liebe Kolleginnen!

Liebe Kollegen!

Wie bereits vorige Woche  angekündigt, übermitteln wir Euch die neuesten Informationen zum Urlaub (Rückkehr, Entgeltfortzahlungen, …) und zur COVID-19-Risikogruppe. Diese könnt Ihr auch in den aktualisierten FAQ´s der Dienstgeberin unter https://www.intern.magwien.gv.at/web/mprgdl/faq-dienstrecht nachlesen.

Diese Maßnahmen beruhen, adaptiert auf unsere dienstrechtlichen Bestimmungen, auf den aktuellen Verordnungen der Bundesregierung. Vorweg ist es mir wichtig zu betonen, dass es bei all diesen, für uns teilweise „unverständlichen und schwer nachvollziehbaren Verordnungen“ der Bundesregierung, der Dienstgeberin vor allem um ihre Fürsorgepflicht gegenüber allen Bediensteten im Magistrat der Stadt Wien – auch denjenigen, die nicht ins Ausland reisen – geht.

Oder wer kann schon verstehen, dass die Grenzen seitens der Bundesregierung mit dem Beisatz der Eigenverantwortlichkeit und einer gleichzeitigen Reisewarnung geöffnet werden?

Was sind zusammengefasst die wichtigsten Änderungen:

  1. COVID-19-Risikogruppe
  • Der Zeitraum, in dem eine Freistellung von Bediensteten mit gültigem COVID-19-Attest möglich ist, wurde bis 31. Juli 2020 verlängert.
  1. Urlaubsreisen
  • Die Stadt Wien wird und kann den Bediensteten nicht verbieten den Urlaub in „gefährdeten“ Gebieten zu verbringen. Sowie auch seitens der Bundesregierung, wird ebenfalls von der Dienstgeberin von  allen Reisen in Gebiete mit der Sicherheitsstufe 5 oder 6 gänzlich abgeraten.
  • Für alle Länder bis zur Sicherheitsstufe 4 gibt es bei der Einreise nach Österreich derzeit keine Einschränkungen (keine Quarantäne bzw. kein negativer SARS-CoV-2-Test notwendig). Daher kann der Dienst nach der Urlaubsreise sofort wieder angetreten werden. Bei Erkrankung im Urlaub bzw. nach dem Urlaub wird das Entgelt weiter bezahlt, außer eine Erkrankung an COVID-19 wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.
  • Für Länder mit Reisewarnungen der Sicherheitsstufe 5 oder 6, wo gesundheitsbehördliche Maßnahmen gesetzt wurden, ist bei der Wiedereinreise nach Österreich ein Gesundheitszeugnis über einen negativen SARS-CoV-2-Test vorzulegen oder eine 14-tägige Heimquarantäne anzutreten. Es besteht kein Entgeltfortzahlungsanspruch, daher muss Urlaub genommen werden. Dies gilt auch dann, wenn bis zu 24 Stunden vor Urlaubsantritt die Sicherheitsstufen 5 oder 6 verhängt wurden.
  • Wird während der Reise die Sicherheitsstufe 5 oder 6 verhängt, gelten die zu diesem Zeitpunkt gültigen gesundheitsbehördlichen Vorgaben und der Entgeltfortzahlungsanspruch bleibt bestehen.
  • Eine Verhinderung der Rückreise aus dem Urlaub aufgrund einer COVID-19-Erkrankung bzw. bestimmter Vorsorgemaßnahmen (z.B. Notstandsmaßnahmen, Quarantäne, usw.) stellt einen gerechtfertigten Abwesenheitsgrund dar und es besteht auf die Dauer bis zu  einer Woche Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Zusammenfassend empfehlen wir als Gewerkschaft younion daher unbedingt das Folgende zu beachten:

Informiert Euch vor Reiseantritt unbedingt über

  • die aktuellen Sicherheitsstufen, eventuelle Hygienemaßnahmen,

sowie die Ein- bzw. Ausreisebestimmungen.

  • Druckt Euch 24 Stunden vor Reisebeginn die aktuellen Reisewarnstufen, die auf der Internetseite des Bundesministeriums (https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reisewarnungen/) einzusehen sind, aus. Selbstverständlich ist es auch möglich die Informationen per Screenshot abzuspeichern.

Da sich die Informationen sehr rasch ändern können, dient dies zu Eurer rechtlichen Absicherung.

  1. Aufhebung der MNS-Pflicht in öffentlichen Gebäuden und bei Verhandlungen
  • Leider wurde die MNS-Pflicht in den letzten Sitzungen des National- und Bundesrates in öffentlichen Gebäuden und bei öffentlichen Verhandlungen aufgehoben. Die dementsprechende Verordnung wird in den nächsten Tagen kundgemacht und danach in der Hausordnung der MA 34 adaptiert werden.

Unser Schreiben zur Aufhebung der MNS-Pflicht dient vorweg als Ankündigung!

Wie immer könnt Ihr alle unsere Informationen auch auf unserer Homepage unter www.hg1.at abrufen.

Im diesen Sinne wünschen wir Euch und Euren Lieben einen schönen und erholsamen Sommer, sowie eine wohl überlegte und besonnene Auswahl des Urlaubszieles.

Bitte gesund bleiben!

Mit lieben Grüßen

Manfred Obermüller
Vorsitzender der Hauptgruppe 1