Gebühr für Wahl am Samstag

Bei der letzten Teildienststellenversammlung wurde der Antrag gestellt, zu prüfen ob eine zusätzliche Gebühr, die für andere Bedienstete Gültigkeit hat, auch für unsere Arbeit am Samstag bei den Wahlen angewendet werden kann.

In einer darauffolgenden Ausschusssitzung wurde diesem Antrag einstimmig zugestimmt.

Hier nun die Info wie der weitere Verlauf vonstattenging:

Sehr geehrter Herr Jaros,
unsere beiden Anliegen:

  1. Abgeltung für den Dienst an Samstagen vor Wahlen:

Gemäß der von der MA56 erlassenen Anweisung sind wir SchulwartInnen verpflichtet jeweils am Samstag vor Wahlen die eingerichteten Wahllokale durch die Bezirkswahlbehörde besichtigen zu lassen und die Wahlpakete in den Sprengeln zu deponieren.

Bezugnehmend auf den Erlass der MD vom 14. Juli 2020 (MDK-518718-2020-7) sind lt. Punkt 6 städtische Bedienstete für die außerhalb ihrer Normalarbeitszeit liegenden Dienstleistungen zu entschädigen.

Wir ersuchen daher um Abklärung in welcher Form wir SchulwartInnen die Dienstleistung am Samstag vor den Wahlen verrechnen können.

  1. Ordnerdienste SchulwartInnen:

In diesem Zusammenhang bitten wir um eine schlüssige Begründung warum sich SchulwartInnen die weder Wahldienst versehen noch sich in Bereitschaft halten, in deren Freizeit keine Ordnerdienste versehen dürfen.

Mit freundlichen Grüßen,
Robert Lentsch

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Sehr geehrter Herr Lentsch!

Es liegt leider nicht immer an uns Anfragen zu beantworten, diesbezüglich musste die MA 2 Legistik bemüht werden, die festgestellt hat dass, sämtliche Tätigkeiten der Schulwartinnen und Schulwarte an Samstagen vor Wahlen durch die Entschädigung für die Instandsetzung, Reinigung und Beheizung der Wahllokale gemäß Abschnitt IV mitabgegolten und keiner gesonderten (zusätzlichen) Abgeltung zugänglich sind.

Andreas Schogger
Leiter Personalstelle

In der 1. Instanz sind wir also diesbezüglich abgeblitzt. Wir wären aber nicht deine
„INTERESSEN-Vertretung“ würden wir nicht dranbleiben.

Auf unsere 2. Anfrage bezüglich Ordnerdienste blieb uns die Dienststelle die Antwort bis jetzt schuldig!