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Sonderbetreuung für Kinder, Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftige

Im Schuljahr 2022/2023 wird aus Anlass der COVID-19-Pandemie wieder eine Dienstfreistellung (Sonderbetreuungszeit) für die Dauer der notwendigen Betreuung von an Covid-19 erkrankten oder bzw. positiv getesteten Kindern (bis zum vollendeten 12. Lebensjahr), Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftigen Personen gewährt.

In Summe darf das Gesamtausmaß der Dienstfreistellung für diese Sonderbetreuung unabhängig vom Anlassfall (Betreuung von Kindern, Menschen mit Behinderungen, pflegebedürftige Personen) von maximal 4 Wochen nicht überschritten werden.
Als Beginn des Schuljahres gilt der 5.9.2022 und als Ende der 1.7.2023.
 
Voraussetzung für die Gewährung der Dienstfreistellung (Sonderbetreuungszeit) ist der Nachweis der behördlichen Verkehrsbeschränkung bzw. des positiven PCR-Test-Ergebnisses (in Kopie). Bereits genehmigte Erholungsurlaube und Zeitausgleichstage sind anzutreten.
Die Sonderbetreuungszeit kann tage- oder halbtageweise (nicht jedoch stundenweise) verbraucht werden.
 
Überdies gilt die Freistellungsmöglichkeit auch dann, wenn die persönliche Assistenz eines Menschen mit Behinderung COVID-19-bedingt nicht mehr sichergestellt ist. Die Dienstfreistellung kann in diesem Fall von nahen Angehörigen der zu betreuenden Person in Anspruch genommen werden. Ein gemeinsamer Haushalt wird nicht vorausgesetzt.
 
Für die*den Bedienstete*n ist auf ihren*seinen formlosen Antrag an die Personalstelle die rückwirkende Korrektur von Erholungsurlaub bzw. Pflegefreistellung zur Pflege eines an COVID-19 erkrankten Kindes bzw. zur Pflege eines Menschen mit Behinderungen bzw. einer pflegebedürftigen Person ab 5.9.2022 auf eine Dienstfreistellung (Sonderbetreuung) durchzuführen.

Vieles erscheint auf den ersten Blick oft selbstverständlich, doch das ist es nicht. Dahinter steckt der unermüdliche Einsatz der younion _ Die Daseinsgewerkschaft. Gemeinsam setzen wir uns ein, um für die Kolleg*innen in der Stadt Wien die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Es zahlt sich also eben doch aus, Gewerkschaftsmitglied zu sein.