Flexible Arbeitsmodelle für Kollegen/Innen mit Dienstwohnungen

Im Zeichen der Mitarbeiterzufriedenheit und -entlastung freuen wir uns, euch mitzuteilen, dass aufgrund von Anfragen bezüglich der Arbeitsbelastung Verhandlungen mit dem Fachbereich 3 geführt wurden.

Wohnhafte Kolleginnen und Kollegen mit Dienstwohnung welche als „Vollzeitschulwart„ arbeiten, haben nun die Möglichkeit sich auf das Wiener Bedienstetengesetz (Eintritt ab 1.1.2018 oder die Position eines 40 Stunden Schulwarts (Eintritt vor 31.12.2017 umstellen zu lassen.

In konstruktiven Verhandlungen haben wir erfolgreich durchgesetzt, dass wohnhafte Schulwarte unter Beibehaltung der Dienstwohnung diese Umstellung vornehmen können.

Die betroffenen Mitarbeiter*innen sind dann mit einem/einer Kollegen/Kollegin im Wechseldienst tätig.

Dies erfolgt NUR auf freiwilliger Basis und für diejenigen, die sich nicht umstellen möchten, bleibt alles unverändert.

Ein bedeutender Schritt in Richtung Gleichstellung aller Bediensteten.

Weitere Verhandlungen folgen, über die wir euch gesondert informieren werden!

Wir setzen uns stark für euch ein – Eure DA-124 FSG