Feiertag am Samstag

Immer wieder fallen gesetzliche Feiertage auf einen Samstag. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es hier passieren, dass das Ausmaß des Erholungsurlaubes um bis zu acht Stunden erhöht wird.

Was sind die Voraussetzungen dafür, die in der Dienstordnung §46 Abs. 7 geregelt sind?

1.) Die Arbeitszeit muss auf fünf Tage verteilt und der Samstag regelmäßig dienstfrei sein

2.) Nach Urlaubsantritt fällt der gesetzliche Feiertag auf einen Samstag

3.) Im Zusammenhang mit dem Samstag muss ein Erholungsurlaub von mindestens fünf Arbeitstagen verbraucht werden!

Dies gilt sinngemäß auch, wenn der/die Bedienstete regelmäßig an einem anderen Werktag als Samstag dienstfrei hat.

Achtung: Die Regelung tritt nicht in Kraft, wenn man Urlaubstage und Tage aus Freizeitguthaben mischt, also zum Beispiel vier Urlaubstage und ein Tag Freizeit aus dem Gleitzeitguthaben!

Danke Günter Unger