Fahrtkostenabrechnung

Es ist jedes Jahr das Gleiche:

Wir geben in der Direktion unsere jährliche Fahrscheinabrechnung ab und müssen uns für die dadurch entstandenen Kosten rechtfertigen!

Die Realität zeigt jedoch, dass gerade wir Schulwartinnen und Schulwarte im abgelaufenen Schuljahr wie ein Fels in der Brandung die Stellung gehalten haben. Es war anfangs sogar jedermann bereit, sich innerhalb des Bezirks auf den Weg zu machen um die jeweiligen Gurgeltests bei deren Bezirksvertrauenpersonen abzuholen. Dann und wann konnte man sich auch Essensmarken abholen  fahren.

Fakt ist, dass es ein Anrecht auf das in Rechnung stellen dieser angefallenen Gebühren gibt. Es muss niemand am Standort mit den Schulleiterinnen und Schulleitern diskutieren. Sind es doch die Zweckzuschüsse der MA 56 welche durch Personal der Bildungsdirektion verwaltet werden dürfen.

Zusätzlich sei erwähnt, dass die/der Kostenstellenverantwortliche begründete Mehrkosten – ausschließlich Fahrkosten betreffend – beantragen kann! Dies wurde bei der jährlichen Aussendung, die Zweckzuschussregeleung betreffend, erklärt.

Fall es trotzdem zu Problemen bei der Auszahlung kommen sollte, meldet euch bei uns!