Etappenplan

Prinzip Hygiene
Ab Etappe 1 wird der Schulbetrieb unter Einhaltung verschärfter Hygiene-Auflagen stattfinden. Diese werden in einem eigenen Hygiene-Handbuch des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung zusammengefasst und bauen auf den Vorgaben des Gesundheitsministeriums auf. Das Handbuch regelt die hygienischen Voraussetzungen bzw. Verhaltensweisen im Schulbetrieb und wird von Seiten des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung als verbindlicher Erlass herausgegeben werden.

Darin enthalten sind unter anderem folgende Regelungen:

Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler am Weg von der Schule nach Hause

Partielle Maskenpflicht in den Schulen

Während der Pausen besteht für Schülerinnen und Schüler eine Maskenpflicht. Während des Unterrichts haben Schülerinnen und Schüler keine Maske zu tragen.

Lehrerinnen und Lehrer, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Schulstandorten können eine Maske tragen, wenn sie das wollen. Sofern sie eine Maske tragen wollen können sie eine eigene verwenden oder es wird ihnen eine zur Verfügung gestellt.

Zu Einhaltung der Vorgaben für Masken werden seitens des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung in Abstimmung mit den Bildungsdirektionen und Ländern Bestände an verfügbaren Masken angelegt. Diese können im Bedarfsfall abgerufen werden.

Für bestimmte schulische Übungen und Arbeiten (z.B. in Laboren, Werkräumen) wird eine Maskenpflicht erlassen.

Genaue Richtlinien für Hygiene während Prüfungen (z.B. Zentralmatura) wie z.B. das regelmäßige Lüften, die Einhaltung von Abständen oder fixe Zeitintervalle für das Händewaschen werden ebenfalls vorgeschrieben.

Verdichtete Reinigungsintervalle und Desinfektion an den Schulstandorten.

Genaue Vorgaben für Abstände, die im Rahmen des Unterrichts in Klassen bzw. beim Aufenthalt in Schulgebäuden einzuhalten sind.

Die im Hygiene-Handbuch enthaltenen Bestimmungen sind im Bereich der Schulen verbindlich anzuwenden.

Was die Einhaltung der Maskenpflicht betrifft, wurden vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung entsprechende Kontingente an Schutzmasken für die Bundesschulen angekauft. Diese stehen Lehrerinnen und Lehrern bzw. Schüler, die diese benötigen, zur Verfügung. Weitere Kontingente werden beschafft werden. Was die Ausstattung von Lehrerinnen und Lehrern von Pflichtschulen mit Masken betrifft, werden wir Länder und Gemeinden bei der Beschaffung entsprechender Kontingente gerne unterstützen. Ziel ist, in allen Schulen eine flächendeckende Ausstattung mit notwendigen Kontingenten zu gewährleisten.