Essensgutscheine pro Arbeitstag

„Die Verwendung von mehreren Gutscheinen pro Arbeitstag durch eine/n Bedienstete/n ist zulässig, sofern der Wert der abgegebenen Gutscheine in Summe 8,00 EUR (dies entspricht höchstens fünf Essensgutscheinen) pro Arbeitstag nicht übersteigt.“