die neue Tätigkeit „Brandschutzwart“

Vorab: die Sache ist leider kompliziert

Wie ihr wisst, werden derzeit, so wie schon mal vor Jahren, wieder alle KollegInnen geschult. Diese Schulung an sich stellt keine Ernennung dar, diese muss separat erfolgen und mit eurer Unterschrift bestätigt werden.

Wo es jetzt kompliziert wird, ist wenn die Fragen kommen: Muss ich das machen, muss ich unterschreiben? Als ich als SchulwartIn anfing gab es ja keinen Brandschutzwart, wann ist diese Tätigkeit dazugekommen? Wann soll ich das machen, ich bin komplett ausgelastet, überhaupt in Coronazeiten, Desinfektion usw… Diese und viele andere Fragen stehen im Raum.

Unser erster Schritt war natürlich die Dienststelle darauf hinzuweisen, dass dies eine neue Tätigkeit für uns sei und dass wir diesbezüglich zu Gesprächen über die Einführung gerne jederzeit zur Verfügung stehen. 

Wichtig für uns ist hier natürlich, dass dies eine verantwortungsvolle Tätigkeit darstellt, die auch nur dann Sinn macht, wenn sie ernst genommen wird und auch tatsächlich im vollen Umfang durchgeführt werden kann. 

Überrascht waren wir als wir die Antwort bekommen haben, dass diese Tätigkeit ja eh in der Stellenbeschreibung für SchulwartInnen enthalten sei und daher kein Grund für Gespräche mit der Personalvertretung bestehen würde. 

Und tatsächlich, in der Stellenbeschreibung steht der Brandschutzwart als eine unserer Hauptaufgaben. 

Das Problem ist nur, keiner weiß warum, wann und wie das passiert ist. 

Unsere Recherchen haben ergeben, dass diese Tätigkeit irgendwann zwischen 2013 und 2017 den Weg ins Stellenprofil gefunden hat und seitdem dort schlummert.

Problematisch ist nur, dass dies wohl auch nur deshalb bis jetzt unentdeckt geblieben ist, weil wir, warum auch immer, nicht über Änderungen über Stellenprofils informiert worden sind. Dabei müssten uns Änderungen unserer Stellenbeschreibung aber nachweislich zur Kenntnis gebracht werden, was nie passiert ist!

Auch konnte die Dienststelle bis jetzt nichts vorlegen, was es eine Zustimmung der damaligen Personalvertretung belegen würde. Daher gehen wir aktuell davon aus, dass es diese auch nie gegeben hat.

Das heißt, wir haben in unserer Stellenbeschreibung eine Tätigkeit stehen, von der keiner weiß wann sie reingekommen ist, von deren Hinzufügung wir nicht informiert wurden und zu der es anscheinend auch keine Zustimmung der Personalvertretung gegeben hat.

Jetzt wäre unserer Meinung nach an sich der Punkt erreicht, wo man sich zusammensetzen und sozialpartnerschaftlich eine Lösung für das Problem finden sollte.

Wir wollen nämlich betonen, dass wir grundsätzlich nichts gegen die Einführung haben. Es geht hier um die Sicherheit aller in den Schulen tätigen Menschen und es handelt sich um eine Tätigkeit die uns längerfristig absichert. Das Problem stellt nur die zur Verfügungstellung der nötigen Zeit dar um den Brandschutzwart auch gewissenhaft ausführen zu können.

Leider wurde unser Angebot aber mit der sinngemäßen Aussage der Dienststelle „entweder macht ihr es oder nicht, wir verhandeln darüber nicht“ abgelehnt. Diese Aussage lässt uns natürlich nur eine der beiden gegebenen Optionen wählen, auch wenn wir es nicht verstehen. Wir wären gesprächsbereit. 

So, das ist jetzt der Stand der Dinge. Wie gesagt, die Angelegenheit befindet sich noch in Entwicklung und wir werden euch auf dem Laufenden halten!