Definition Dienstweg

Wieder ist das leidliche Thema Dienstweg ausschlaggebend für Diskussionen mit den Schulleitungen.

Definiert ist der Dienstweg in der Allgemeinen Dienstanweisung in § 9 folgendermaßen:
Der Schulwart hat die für den Schulbetrieb und die für die Hauswartung angeordneten erforderlichen Dienstwege zu verrichten.

Wir sind aber weder ein Transportunternehmen noch im Besitz eines Dienstfahrzeuges, welches uns den Transport der derzeit gewünschten Pakete ermöglichen würde.

Fakt ist, für den Dienstweg ist eine Diensttasche vorgesehen.

Da in den meisten Schulen diese nicht mehr zur Verfügung steht zeige ich anhand des Bildes von welcher Größenordnung wir sprechen.

Da wir keine Unmenschen sind, sind die Kolleg*innen sicher bereit auch auf eine private Tasche zurückzugreifen. Wir sprechen hier von dieser Größenordnung:

Absolut inakzeptabel sind folgende Transportmöglichkeiten:

  • Transportrodel
  • Eigener PKW
  • Eigener Anhänger
  • Eigener LKW

Sollte seitens der Schulleitung der dringende Bedarf bestehen mehr als eine Tasche voll zu transportieren gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Taxi (die Kosten trägt nicht der/die Schulwart*in)
  • Post
  • DPD usw.
  • Mehrmaliges Fahren in die Bildungsdirektion (pro Fahrt eine Diensttasche)

Bei mehrmaligem Fahren ist zu beachten, dass die liegengebliebene Arbeit nicht hinten anzuhängen ist und mit Überstunden abgegolten wird, sondern an diesem Tag ausfällt.

Diese Menge überschreitet bei weitem einen „normalen“ Dienstweg: