Beibehaltung der 3G Regel am Arbeitsplatz

Der Bund hat die 3G-Regel am Ort der beruflichen Tätigkeit aufgehoben. Wir haben aber mit der Dienstgeberin vereinbart, dass die 3-G-Regel am Arbeitsplatz zum Schutz der Kolleg*innen und der Kund*innen bis 31.3.2022 beibehalten wird. Gerade der umsichtige und klare Weg der Stadt Wien hat dazu beigetragen, dass wir bis jetzt „relativ gut“ durch diese Pandemie gekommen sind. Die nach wie vor sehr hohen Inzidenzzahlen sollten uns daran erinnern, dass wir doch noch vorsichtiger im Umgang mit dieser Pandemie sein sollten. Aus diesem Grund agiert auch Wien zurückhaltender mit manchen Öffnungsschritten.

Was dies für unsere Kolleg*innen bedeutet, fassen wir folgendermaßen zusammen:

  • Bis 31.3.2022 dürfen Bedienstete Arbeitsorte, an denen physische Kontakte zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden können, nur betreten, wenn sie über einen gültigen Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr verfügen.
  • Nachweis über ein negatives Testergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2 (PCR-Test) nur 48 Stunden gültig.
  • Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines Antigentests auf SARS-CoV-2, welcher nur 24 Stunden gilt.
  • Der Test in Eigenanwendung – der sog. Wohnzimmertest – gilt weiterhin nicht als gültiger Test.
  • Die FFP2-Maskenpflicht für Mitarbeiter*innen und Kund*innen in Amtsgebäuden bleibt aufrecht.

Wie es nach dem 31.3.2022 weitergeht, hängt von den Maßnahmen der Bundesregierung, insbesondere von der Teststrategie ab.

Alles Gute und bitte bleibt weiterhin gesund.

Mit lieben Grüßen
Manfred Obermüller
Vorsitzender der Hauptgruppe 1