Befristete Änderung der Meldepflicht

Es bedeutet nicht mehr als, du gibst auf deinem Urlaubszettel an welche Orte du während deines Urlaubes aufsuchen wirst. Bei einer Rundreise können das im Fall der Fälle auch mehrere Orte sein, die du anführst.

Befindet sich unter den angegebenen Orten ein Ort, der wegen des Coronavirus zur Gefahrenzone erklärt wurde, solltest du dich mit der Dienststelle in Verbindung setzten, um die weitere Vorgangsweise zu besprechen.

Wie es im Verdachtsfall weitergeht wird unter folgendem Link beschrieben.