Arbeitnehmerveranlagung leicht gemacht

Mit einem Lohnsteuerausgleich – auch Arbeitnehmerveranlagung (ANV) genannt – kannst du Geld vom Finanzamt zurückbekommen, das du im letzten Jahr zu viel an Steuern bezahlt hast.

Wenn dein Lohnzettel beim Finanzamt vorliegt, kannst du den Steuerausgleich für bis zu fünf Jahre rückwirkend durchführen.

Obwohl es seit 2017 die automatische Arbeitnehmerveranlagung gibt, lohnt es sich oft, sie selbst abzugeben. Das geht am einfachsten online auf finanzonline.at mit deiner Handysignatur oder durch Anmeldung mit den zugeschickten Zugangsdaten.

Alternativ kannst du auch das Formular per Post nach Hause zuschicken lassen.

Der beste Zeitpunkt dafür ist ab Anfang März, denn bis Ende Februar haben Arbeitgeber Zeit, die Jahreslohnzettel abzugeben. So kannst du deine Steuerangelegenheiten schnell und einfach erledigen.

Weitere Links dazu:

https://www.arbeiterkammer.at/steuertipps

https://www.oegb.at/themen/soziale-gerechtigkeit/steuern-und-konjunktur/was-man-von-der-steuer-absetzen-kann