Altersteilzeit für Vertragsbedienstete und Beamte wird Realität

Auf Drängen der younion wird kommende Woche ein Initiativantrag im Wiener Landtag eingebracht, der für viele KollegInnen deutliche Verbesserungen bringt. Vor allem die neuen Bestimmungen zu Altersteilzeit und Homeoffice dürften für Gesprächsstoff sorgen. Eine Regelung der Altersteilzeit fehlt im Wiener Dienstrecht schon lange. Darauf hat die younion immer wieder hingewiesen und vehement auf Verbesserungen gedrängt.

Jetzt ist der Durchbruch gelungen: Die Altersteilzeit für Vertragsbedienstete und Beamten wird Realität

Die neuen Bestimmungen unterstützen den Wissenstransfer älterer ArbeitnehmerInnen zu den jüngeren und nehmen gleichzeitig auf die Bedürfnisse älterer KollegInnen Rücksicht. Details dazu werden wir nach dem Beschluss im Wiener Landtag am Donnerstag kommender Woche zur Verfügung stellen.

Alle Informationen dazu findest du hier

Bezugnehmend auf die Aussendung (Altersteilzeit, Homeoffice: Wien macht mobil) der younion-Zentrale vom Donnerstag, 18.06.2020, wollen wir Euch, soweit derzeit möglich, weitere Erläuterungen zur Verfügung stellen.

Vorbehaltlich der Beschlussfassung im Wiener Landtag am 25.06.2020 werden folgende gemeinsame sozialpartnerschaftliche Verhandlungsergebnisse der Gewerkschaft und der Dienstgeberin vereinbart:

  • Altersteilzeit:

Viele Kolleginnen und Kollegen haben bei Beratungen in der Hauptgruppe 1 den Wunsch nach Altersteilzeit geäußert.

Diese konnte jetzt mit der Dienstgeberin für Vertragsbedienstete und Beamtinnen sowie Beamte vereinbart werden.

Auch der Wissenstransfer, von älteren zu jüngeren Bediensteten, kann damit praxisgerecht unterstützt  werden.

  • Inkrafttreten ab 01.01.2022
  • Frühestens 5 Jahre vor dem Regelpensionsalter
  • Arbeitszeitreduzierte Variante
  • Mobiles Arbeiten (Homeoffice):

Die bestehenden Pilotversuche zum Mobilen Arbeiten werden mit 01.07.2020 in den Regelbetrieb eingegliedert.

Während der letzten Monate haben sich die Vorteile dieser Arbeitsform gezeigt.

Klare gesetzliche Regelungen wurden von uns gefordert und mit dieser Novelle umgesetzt.

  • Die Zustimmung der Kolleginnen und Kollegen ist Voraussetzung.
  • Die Dienstgeberin hat grundsätzlich für die erforderliche Ausstattung zu sorgen.
  • Der Bedienstetenschutz darf nicht unterlaufen werden.
  • Die Arbeitszeit ist klar zu regeln.
  • 40 % betriebliche Anwesenheit notwendig (Ausnahmen mit Zustimmung der Personalvertretung möglich).
  • Umstieg ins Wiener Bedienstetengesetz:

Nach der vereinbarten zweijährigen Evaluierungsphase konnte der Umstieg ins Wiener Bedienstetengesetz nun umgesetzt werden.

  • Inkrafttreten ab 01.04.2021
  • Der Umstieg kann nur auf Antrag der Kolleginnen und Kollegen erfolgen.
  • Die Umstiegsmöglichkeit darf nicht zeitlich befristet werden.
  • Zeitabhängige Rechte wie Urlaub oder Entgeltfortzahlung müssen klar geregelt sein.

Die Dienstgeberin muss vor diesem unwiderruflichen Schritt den Bediensteten eine verbindliche und individuelle Information übermitteln.

Beratungen für Gewerkschaftsmitglieder können seitens der Hauptgruppe 1 ausnahmslos nur mit dieser schriftlichen Information der Dienstgeberin erfolgen.

Die Hauptgruppe 1 wird ab Herbst 2020 Informationsveranstaltungen zu diesen Themen anbieten.

Dies bedeutet, dass wir uns nach Veröffentlichung der Gesetze intensiv mit der Thematik auseinandersetzen werden, um Euch umfassend informieren zu können.

Mit diesem Gesamtpaket ist es uns gelungen viele Forderungen unterschiedlichster Generationen abzudecken, denn für uns geht’s jeden Tag ums Ganze!

Die neuesten Informationen sowie nähere Details zu diesen Themen, werden wir Euch auch zukünftig zeitnah übermitteln und ebenso auf unserer Homepage (www.hg1.at) zur Verfügung stellen.

Mit lieben Grüßen

Manfred Obermüller
Vorsitzender der Hauptgruppe 1