Aktion „Verbilligtes Mittagessen für Bedienstete des Magistrats“

Die Aktion gilt auch für Bedienstete die Home-Office in Anspruch nehmen. Die Gutscheine werden seitens der Dienststellen ausgegeben und können in Anbetracht der besonderen Ausnahmesituation auch nachgereicht werden. Kolleginnen und Kollegen, die Sonderurlaub konsumieren bzw. in jeglicher Art vom Dienst freigestellt werden, haben keinen Anspruch auf Essensgutscheine.