Änderungen bis Ostern 2020
RaumpflegerInnen – Hausreinigung
Aufgrund der derzeitigen Situation und den Anordnungen der Bundesregierung, alle nicht erforderlichen Arbeiten zu unterlassen, sind ab sofort bis einschließlich 13.04.2020, alle Raumpflegerinnen vom Dienst freigestellt.
RaumpflegerInnen – Küche
Ausgenommen davon wären lediglich Raumpflegerinnen im Küchendienst, wenn dies UNBEDINGT erforderlich ist und die Tätigkeit nicht von anderen MitarbeiterInnen (z.B. LehrerInnen, sonstiges Betreuungspersonal) übernommen werden kann.
Sollte daher Dienst versehen werden, ist die Personalstelle der MA 56 unverzüglich zu verständigen.
Diese Regelung gilt vorerst bis 13.4.2020