Jour fixe 1. April 2020

Bei unserem ersten Jour fixe mit der Dienststelle, welches in Zukunft regelmäßig stattfinden soll, wurden offene Fragen und Details betreffend Osterferien besprochen

Die Dienstfreistellung, wie bereits vor einigen Tagen angeordnet, bleibt nach heutigem Stand, bis zum 13.4.2020 aufrecht.

Wer bereits um Urlaub über die Osterferien angesucht hat, hat diesen zwingend zu konsumieren.

Bei Betreuung besteht flächendeckend eine Arbeitszeit von 7:00 -15:00 Uhr. Alles was über 15 Uhr an Anwesenheit erforderlich ist, wird in Überstunden abgegolten.

Wer über die Osterferien keine Betreuung im Schulhaus hat und mit seiner Osterreinigung bereits fertig ist, für den gelten sinngemäß die Angaben über Dienstfreistellungen mit folgenden Einschränkungen:

  • Die Meldung an die Dienststelle entfällt
  • telefonische Erreichbarkeit über das Diensthandy muss gewährleistet sein
  • Arbeiten, die Hauswartung betreffend, sind einzuhalten
  • Firmen muss innerhalb der normalen Arbeitszeit, nach Rücksprache mit dem/der SchulwartIn, der Zugang ins Gebäude ermöglicht werden

40 Stunden Schulwarte im Wechseldienst bleiben im wöchentlichen Wechsel wie bisher. Auch bei der Osterreinigung! Das bedeutet, 2 Schulwarte im Dienst zur gleichen Zeit an einem Standort ist nicht möglich.